Deutschland hebt Drei-Prozent-Hürde auf

Mit dem Urteil des deutschen Höchstgerichts steigen die Chancen von Kleinparteien drastisch.

Die Drei-Prozent-Hürde bei Europawahlen in Deutschland ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Mit dem Höchstgerichtsurteil haben sich die Wahlchancen kleinerer Parteien drastisch erhöht. Sie können nun schon mit rund einem Prozent der Stimmen auf ein Mandat im EU-Parlament hoffen.

Deutschland stellt als bevölkerungsreichstes EU-Land 96 von 751 Abgeordneten im Europaparlament. Gegen die Sperrklausel hatten mehrere kleine Parteien geklagt. Das Höchstgericht, das bereits Ende 2011 die zuvor geltende Fünf-Prozent-Hürde aufgehoben hatte, gab ihrer Klage mit fünf zu drei Stimmen statt.

Die Höchstrichter argumentieren, dass die deutsche Sperrklausel für die Arbeit des Europaparlaments nicht erforderlich sei. Dieses sei nämlich bereits jetzt so zersplittert, dass eine Wahlhürde in Deutschland dem Prinzip der Wahlrechtsgerechtigkeit widerspräche. Außerdem sei eine stabile Mehrheit im Europaparlament nicht nötig, damit es funktionsfähig bleibe.

Das EU-Parlament sei zwar auf dem Weg, sich als institutioneller Gegenspieler der EU-Kommission zu profilieren. Diese Entwicklung könne aber noch nicht mit der Situation im Deutschen Bundestag verglichen werden, "wo die Bildung einer stabilen Mehrheit für die Wahl einer handlungsfähigen Regierung und deren fortlaufende Unterstützung nötig ist".

Das EU-Parlament

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