Europarat ruft Türkei zur Aufhebung des Ausnahmezustands auf

Europarat ruft Türkei zur Aufhebung des Ausnahmezustands auf
Der Menschenrechtskommissar des Europarats hat die Türkei zur "unverzüglichen" Aufhebung des nach dem gescheiterten Putschversuch eingeführten Ausnahmezustands aufgerufen.

Die Maßnahmen führten in ihrer Anwendung zu einem "hohen Grad an Willkür", stellte der Menschenrechtskommissar des Europarats Nils Muiznieks im Hinblick die zahlreichen Festnahmen und Amtsenthebungen in einem am Freitag veröffentlichten Bericht fest. Muiznieks zeigte sich vor allem besorgt über die "Sicherung und Förderung" von Menschenrechten in der Türkei. Internationale Vorwürfe der Menschenrechtsverletzungen könne er nach seinem Besuch in Ankara vergangene Woche nachvollziehen. Dabei kritisierte Muiznieks etwa den erschwerten Zugang für Festgenommene zur Rechtsbeihilfe oder die durch die Verhängung des Ausnahmezustands mögliche Untersuchungshaft von bis zu 30 Tagen.

Mehr Transparenz notwendig

Mehr Transparenz sei bei der Prüfung von Mitgliedschaften in dem ehemaligen Prediger Fethullah Gülen nahezustehen Bewegungen oder anderen in der Türkei als terroristisch eingestuften Organisationen notwendig, so der Menschenrechtskommissar in dem Bericht. Verdächtige sollten "zumindest" über Beweise gegen sie informiert werden. Gülen, der in den USA im Exil lebt, wird von Ankara beschuldigt, Drahtzieher des Putschversuchs vom 15. Juli zu sein. Gülen bestreitet dies. Weiters forderte der Menschenrechtskommissar den "sofortigen Stopp" von Schließungen privater Unternehmen wie etwa Medienhäuser sowie deren Enteignung "aufgrund einer einfachen Verwaltungsentscheidung". Dass die Versuchung von "Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechtsprinzipien abzuweichen", um die Bestrafung der "Schuldigen zu beschleunigen" groß ist, könne er verstehen, so der Kommissar. "Aber ein solcher Ansatz hinterlässt Narben für die Ewigkeit und ist auf lange Sicht enorm schädlich."

Zur Normalität zurück

Nach dem gescheiterten Putschversuch von Teilen des Militärs hatte der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan am 20. Juli den Ausnahmezustand für zunächst drei Monate verhängt. Der Europarat, bei dem auch die Türkei Mitglied ist, hatte die Regierung in Ankara schon mehrmals aufgerufen, die Maßnahme zu revidieren und zur "Normalität" zurückzukehren. Mit der Verhängung des Ausnahmezustands hat Ankara die Europäische Menschenrechtskonvention teilweise außer Kraft gesetzt. Bestimmte Vorschriften - wie das Folterverbot und das Recht auf Schutz des Lebens - können jedoch nicht suspendiert werden. Seit dem Putsch wurden in der Türkei Zehntausende Menschen festgenommen und Zehntausende Angestellte des öffentlichen Dienstes beurlaubt oder entlassen.

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