Österreich muss Korruption von Parlamentariern besser bekämpfen

Österreich muss Korruption von Parlamentariern besser bekämpfen
GRECO-Bericht vermisst Unvereinbarkeitsregeln für österreichische Abgeordnete. Meldepflichten und Lobbying-Gesetz sollen verschärft werden.

Der Europarat hat Österreich zu mehr Anstrengungen beim Kampf gegen Bestechung von Parlamentariern aufgefordert.

Zwar gelte das österreichische Gesetz gegen Korruption und Amtsmissbrauch seit 2013 nicht nur für Beamte, sondern auch für die Mitglieder der beiden Kammern des Parlaments, heißt es in einem am Montag veröffentlichen Bericht der Staatengruppe gegen Korruption (Greco), die bei der Straßburger Länderorganisation angesiedelt ist. Doch gebe es weiterhin "Schattenzonen", was Geschenke, Zuwendungen und Begünstigungen betreffe.

Der Länderbericht ist Teil der mittlerweile vierten Evaluierungsrunde der Antikorruptionsregeln in Österreich. Die ersten Runden befassten sich u.a. mit dem Korruptionsstrafrecht und der Parteienfinanzierung, wobei zahlreiche Empfehlungen noch nicht umgesetzt wurden. So haben die GRECO-Experten Ende 2014 einen "wirksamen Kontrollmechanismus" für Parteifinanzen gefordert, der nach wie vor nicht existiert.

Ethik- und Verhaltenskodex fehlt

Mit dem nun veröffentlichten Bericht kommen weitere Empfehlungen für Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte dazu. So vermissen die Antikorruptionsexperten einen Ethik- und Verhaltenskodex für Parlamentsabgeordnete. Sie müssen zwar seit 2013 melden, welche Nebenjobs sie ausüben. Nicht geregelt wurde aber, wie mit Interessenskonflikten umzugehen ist - also ob es für einen Abgeordneten problematisch wäre, Gesetze zu Themen vorzuschlagen, an denen er wirtschaftlich interessiert ist.

Ebenfalls gefordert werden Regeln zur Annahme und Offenlegung von Geschenken. Leicht umgangen werden kann auch Sicht der Experten auch das Verbot, dass Abgeordnete keine Lobbyingaufträge annehmen dürfen - etwa indem sie offiziell in der Öffentlichkeitsarbeit oder als Anwalt tätig sind. Verschärft werden sollte weiters die Meldung der Nebeneinkünfte, damit Schulden und Vermögen der Abgeordneten transparent werden. In die Meldepflicht einbezogen werden sollten Ehegatten und Kinder, wobei deren Angaben "nicht unbedingt veröffentlicht werden müssen", wie es im Bericht heißt. Außerdem vermissen die Experten Sanktionen bei Verstößen gegen Meldepflichten sowie effektive Kontrollen.

Kritik an Verwaltungsgerichten

Mängel sehen die Europarats-Experten auch in der Justiz - konkret bei den neuen Verwaltungsgerichten. Deren Richter fallen nämlich nicht unter das Richterdienstrecht, sondern gelten (außer in Wien) als Vertragsbedienstete. Der Bericht plädiert daher sowohl für einheitliche Schutzmechanismen als auch für Vorgaben bezüglich Unabhängigkeit und Integrität, denn der Berufsverhaltenskodex der Richter gilt für Verwaltungsrichter nicht.

Außerdem wollen die Experten, dass Verfahren an Verwaltungsgerichten öffentlich abgehalten werden. Öffentliche Verhandlungen seien "eine wichtige Absicherung gegen das Risiko willkürlicher Entscheidungen und Parteilichkeit eines Richters", heißt es im Bericht. Für alle Richter wünschen sich die Experten außerdem regelmäßige Leistungsbeurteilungen.

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