EuGH streicht Hamas von Terrorliste

Zurechnung basiere nicht auf Fakten. Die Kommission sieht Hamas noch als Terrororganisation.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die EU angewiesen, die Palästinenserorganisation Hamas von ihrer Liste mit terroristischen Organisationen zu nehmen. Die Entscheidung sei aus "Verfahrensgründen" getroffen worden, teilte der Gerichtshof am Mittwoch in Luxemburg mit. Der EuGH stellte in der Begründung fest, dass die Nennung der Hamas auf der Terrorliste nicht auf Tatsachen gestützt sei, sondern auf Zurechnung von Fakten beruhe, die der Presse und dem Internet entnommen seien. Allerdings bleiben die gegen die Hamas verhängten Strafmaßnahmen vorerst in Kraft, um "die Wirksamkeit etwaiger künftiger Maßnahmen" zu gewährleisten.

Der Widerspruch kommt aber prompt von der EU-Kommission: "Die EU betrachtet Hamas weiter als Terrororganisation", stellte heute eine Sprecherin klar. Man respektiere das Urteil selbstverständlich, unterstrich die Sprecherin in Brüssel. Dieses sei allerdings aus formalen, also "Verfahrensgründen" getroffen worden: "Da war keine politische Entscheidung." Der Sprecherin zufolge prüft die EU nun, ob sie Berufung gegen den Gerichtsbeschluss in erster Instanz einlegt.

Seit 2011 auf der Liste

Der militärische Arm der Hamas steht seit 2001 auf der EU-Terrorliste, seit 2003 auch der politische Teil der Organisation. Die Islamisten hatten gegen das Urteil geklagt. Dadurch wurden Gelder der Organisation und ihrer Mitglieder in Europa eingefroren.

Das Gericht betonte, seine Entscheidung lasse die Frage unberührt, ob die Hamas tatsächlich eine terroristische Organisation sei. Die Strafmaßnahmen gegen die Hamas werden dem Urteil zufolge nun noch für mindestens drei Monate aufrechterhalten oder im Falle einer Berufung, bis dieses Verfahren entschieden sei.

Ungeachtet der Betonungen erachtet die Hamas den Beschluss als Erfolg. "Das ist ein Sieg für die palästinensische Sache und für die Rechte unseres Volkes", sagte ein Hamas-Sprecher am Mittwoch. "Wir danken dem Europäischen Gerichtshof für die diese positive Entscheidung, der international Schritte folgen müssen, um die Unterdrückung des palästinensischen Volkes zu beenden", hieß es von der Palästinenserorganisation.

Israel zeigte sich hingegen empört. Ministerpräsident Benjamin Netanyahu verurteilte die Entscheidung des Gerichtshofs. Die Begründung sei nicht nachvollziehbar. "Wir rufen die Europäer auf, die Hamas umgehend wieder auf die Liste zu setzen", erklärte der Regierungschef.

Die Hamas wurde kurz nach Beginn der ersten Intifada im Dezember 1987 gegründet. Der Name ist die Abkürzung der arabischen Bezeichnung für "Islamische Widerstandsbewegung", das Wort selbst bedeutet "Eifer". Programmatisches Ziel ist die Zerstörung Israels und die Errichtung eines islamischen Staates Palästina von der Mittelmeerküste bis zum Jordanfluss. Nach Kämpfen mit der Fatah-Partei von Palästinenserpräsident Mahmoud Abbas übernahm die Hamas im Sommer 2007 die Kontrolle im Gazastreifen. Auch nach einer Aussöhnung mit der Fatah übt sie dort de facto weiter die militärische Kontrolle aus.

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