EU will Flüchtlings-Aufnahmeverweigerern Gelder kürzen

Der Innenausschuss des EU-Parlaments sieht auch Strafzahlungen vor.
Jene Mitgliedsländer, die bei der EU-internen Flüchtlingsumverteilung nicht mitmachen, müssen mit Kürzungen von EU-Mitteln rechnen.

Wer sich weigert, an der Flüchtlingsverteilung teilzunehmen, soll künftig auch weniger EU-Gelder bekommen. Das forderte der zuständige Innenausschuss des EU-Parlaments am Donnerstagvormittag. Selbst Vertreter aus osteuropäischen Ländern hätten sich in Vorfeld für den Vorschlag ausgesprochen, sagte die Ausschutzvorsitzende Cecilia Wikström (ALDE) zum Reformvorschlag des Dublin-Mechanismus.

Konkret sieht der Parlamentsausschuss vor, dass jedes Mitgliedsland, das bei der EU-internen Flüchtlingsumverteilung ("Relocation") nicht mitmacht, mit Kürzungen der EU-Mittel rechnen muss. Es wird demnach für "Aufnahmeverweigerer" auf jeden Fall keine Gelder für die Abschiebung abgelehnter Asylwerbern geben, wird in dem Vorschlag ausgeführt. Dem "Fairnessmechanismus", den die EU-Kommission vor sechs Monaten auf den Tisch legte, der bei Weigerung zur Aufnahme eine Strafzahlung von 250.000 Euro pro Flüchtling zu Folge hat, schließen sich die EU-Abgeordneten jedoch nicht an.

Dreijährige Frist

Zu Strafzahlungen soll es nach Vorstellung des EU-Parlaments nämlich gar nicht kommen. Ländern, die "historisch" wenig Erfahrung mit der Aufnahme von Flüchtlingen hatten, würde eine dreijährige Frist bekommen, um entsprechende Kapazitäten wie etwa Aufnahmeeinrichtungen aufzubauen.

Migranten sollen zudem bei der Einreise in die EU einen gewissen "Filter" durchlaufen, heißt es in dem Vorschlag der EU-Abgeordneten weiter. Asylwerber mit kaum Chancen auf Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention würden demnach schon gar nicht erst in das Verteilungsprogramm aufgenommen.

Ist dies nicht der Fall, soll durch einen "automatisierten" Mechanismus, der nicht nur in Krisenzeiten funktioniert, eine faire Aufteilung unter den EU-Staaten gewährleistet werden. Ausschlaggebend dafür, in welches Land ein Asylwerber gebracht wird, sollen primär familiäre Beziehungen, aber auch andere Verbindungen wie etwa ein vorhergehender Studienaufenthalt in einem Land gelten. Die Anzahl der Flüchtlinge, die ein EU-Land mindestens aufnehmen muss, wird indes aufgrund der beiden Kriterien Bevölkerungsgröße und Wirtschaftsleistungen berechnet.

Anreize für Asylwerber

Die EU-Parlamentarier pochen außerdem auf ein schnelles Registrierungsverfahren sowie auf Anreize für Asylwerber, in dem Land zu bleiben, in das sie geschickt werden, um weitere Migrationsbewegungen zu vermeiden. Wikström betonte hier aber auch, dass Asylwerber die Entscheidung nicht ändern könnten und mit den Behörden vor Ort zusammenarbeiten müssten.

Das gesamte EU-Parlament muss dem Vorschlag noch zustimmen. Es ist aber eher unwahrscheinlich, dass sich das Plenum gegen die Entscheidung des Ausschusses stellen wird. Die EU-Kommission hat ihre Vorschläge zur Dublin-Reform bereits im Frühjahr präsentiert. Einigen sich noch die EU-Innenminister auf einen Standpunkt, könnten die Gespräche beginnen.

Die sogenannte Dublin-Regelung sieht vor, dass jenes EU-Land für Asylverfahren zuständig ist, wo diese erstmals europäischen Boden betreten haben. Im Zuge der starken Fluchtbewegung 2015 geriet das System jedoch unter Druck, da die meisten Asylwerber über Italien oder Griechenland in die Europäische Union einreisten. Ein bisher beschlossener Verteilungsschlüssel erwies sich bisher aus verschiedenen Gründen als wenig effizient.

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