EU-Verfahren gegen Ungarn, Polen & Tschechien bleibt

Dimitris Avramopoulos
Avramopoulos: Verteilungsregelung bleibt über September hinaus. Innenkommissar: 10.000 Euro für jede Neuansiedlung.

EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos hat am Mittwoch die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens wegen bisher nicht erfolgter Flüchtlingsverteilung durch Ungarn, Polen und Tschechien gestartet. Die im September auslaufende Regelung zur Umverteilung von Flüchtlingen aus Italien und Griechenland bleibe weiterhin bestehen. Avramopoulos lobte die bisherigen Erfolge.

So meinte er, es sei gelungen, 24.600 Personen aus Griechenland und Italien umzusiedeln. Das Ziel lag allerdings bei rund 100.000. Der Kommissar ging auf diese Zahl nicht ein, meinte aber trotz der angekündigten Verlängerung, es sei möglich, bis Ende September das Ziel zu erreichen. Jedenfalls sei der Juni ein bisheriger Rekordmonat gewesen, "fast 3.000 Umsiedlungen" habe es gegeben. "Unser Ziel ist es, weiterhin dafür zu sorgen, dass die Menschen, die infrage kommen, bis Ende September 2017 umgesiedelt werden", so Avramopoulos unbeirrt.

Darüber hinaus wolle er für jede neuangesiedelte Person aus Nordafrika 10.000 Euro mobilisieren. Es sei "äußerst wichtig, die Lage im zentralen Mittelmeer zu verwalten. Damit ersetzen wir die gefährlichen illegalen Überfahrten durch sichere und rechtmäßige Wege".

Was die einzelnen EU-Staaten betrifft, arbeitete der Kommissar mit Zuckerbrot und Peitsche. Die meisten Staaten würden "wirklich im europäischen Geist arbeiten". Dabei nannte er Spanien und Deutschland, die ihre Umsiedlungspläne beschleunigen und anheben wollten. Bei Finnland, Litauen, Luxemburg, Malta oder Lettland hätte die Zuweisung begonnen oder werde bald erfolgen. Großes Lob gab es für Schweden, das trotz der bereits hohen Anzahl an Asylbewerbern der letzten Jahre in der Lage sein werde, in den kommenden eineinhalb Monaten 60 Prozent der Zuweisungen zu gewährleisten.

Unabhängig davon "bedauert" es Avramopoulos, dass "andere EU-Staaten weiterhin keine Solidarität an den Tag legen". Da die wiederholten Appelle der Kommission ignoriert wurden, habe Brüssel heute die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens an Tschechien, Ungarn und Polen geschickt. Der Kommissar begrüßte in diesem Zusammenhang auch die am heutigen Mittwoch veröffentlichte Stellungnahme des EuGH-Generalanwalts zu Ungarn und der Slowakei. Wenn die Kommission Erfolg habe, die bisher nicht willigen Länder zu überzeugen, "dann haben wir keine Probleme".

Lob für Österreich

Lob gab es von Avramopoulos sogar für Österreich. Unter Hinweis auf ein EuGH-Urteil zur Dublin-Verordnung sagte er, es sei zu begrüßen, wenn Österreich, Deutschland oder Schweden in vielen Fällen Asylanträge geprüft und die Personen nicht in die Erstländer zurückgeschickt hätten. Dabei konzedierte er, dass das Dublin-System "doch in der jetzigen Fassung beträchtliche Mängel hat". Es sei nicht für die außerordentlichen Umstände in der Flüchtlingskrise gedacht gewesen.

Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) hat den Schlussantrag des EuGH zur Flüchtlingsaufnahme von Ungarn und der Slowakei gelobt. Es handle sich um ein "starkes Zeichen für die Einhaltung der europäischen Solidarität" und um einen wichtigen Schritt zur Lösung der Migrationskrise". Es könne nicht sein, dass einige wenige Staaten wie Österreich, Italien, Deutschland und Schweden die alleinige Last der Migrationskrise zu tragen haben, und andere die europäischen Spielregeln nicht einhalten", sagte Kern gegenüber der APA. "Wir müssen uns auf eine klare europäische und solidarische Haltung verständigen. Wenn die Solidarität mit Worten und Ermahnungen nicht erreicht wird, werden wir uns aber auch entsprechende Mechanismen überlegen müssen."

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