EU-Kommission wird Verfahren gegen Polen eröffnen

Polens Präsident Andrzej Duda
Wegen des geplanten Umbaus der Judikative wird die EU-Kommission gegen Polen ein Verfahren eröffnen. Die Anklage lautet "Verletzung europäischer Grundwerte".

Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte: Das sind die europäischen Grundwerte. Und die sieht die EU-Kommission in Polen aufgrund des geplanten Umbaus der Judikative verletzt. Deshalb wird sie nächsten Mittwoch erstmals ein Verfahren wegen der Verletzung europäischer Grundwerte eröffnen.

Seit gut zwei Jahren liegt die EU-Kommission mit Polens nationalpopulistischer PiS-Regierung im Clinch. Grund dafür ist das Gesetz zum Umbau des polnischen Justizwesens. Wie die Presse berichtet, geht man innerhalb der Kommission offenbar davon aus, dass der polnische Präsident Andrzej Duda das Gesetz demnächst unterzeichnen wird. Der Kommission bleibt damit nur eines übrig: Sie wird das Verfahren nach Artikel 7 des Vertrages der EU eröffnen. Für Polen könnte dies weitreichende Folgen haben: Bei einer schwerwiegenden Verletzung der europäischen Grundrechte droht dem Mitgliedsstart sogar der Entzug der Stimmrechte.

Ungarn steht Polen zur Seite

Zuerst muss innerhalb der Kommission mittels Vier-Fünftel-Mehrheit festgestellt werden, dass die besagte Gefahr der schwerwiegenden Verletzung der europäischen Grundwerte überhaupt besteht. Dazu muss die polnische Regierung angehört werden, was wiederum einer Einstimmigkeit bedarf. Hierbei problematisch: Ungarns rechtsnationale Fidesz-Regierung unter Viktor Orban wird sich dabei aller Voraussicht querstellen - und Polen damit vor einer Bestrafung und etwa dem Verlust der Stimmrechte bewahren.

Die von Polen geplante Reform gilt als höchst umstritten, die Sorge gilt vor allem der dadurch gefährdeten Unabhängigkeit der Gerichte. Mit europäischen Standards sei das polnische Justizsystem dann nicht mehr im Einklang, meint die Kommission.

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