EU erlaubt Grenzkontrollen, aber nicht am Brenner

Grenzkontrolle beim Grenzübergang Nickelsdorf.
EU-Kommission gestattet, die Grenzkontrollen fortzuführen. Kontrollen am Brenner müssten extra angemeldet werden.

Die EU-Kommission hat Österreich, Deutschland, Dänemark, Schweden und Norwegen die Fortsetzung ihrer Grenzkontrollen im Schengen-Raum für weitere sechs Monate genehmigt. Eine entsprechende Empfehlung vom Mittwoch sieht allerdings ausdrücklich vor, dass Grenzkontrollen am Brenner nicht unter diese Genehmigung fallen.

Kontrollen am Brenner müssten bei der EU-Kommission extra angemeldet werden und würden auf ihre Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit überprüft, teilte die EU-Kommission in Brüssel mit. Österreich darf demnach seine Kontrollen nur an der Grenze zu Ungarn und Slowenien fortsetzen. Norwegen ist nicht EU-Mitglied, gehört aber zum Schengen-Raum.

Bilaterale Lösung

Die Frage von Grenzkontrollen am Brenner wird nach Ansicht von EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos bilateral zwischen Österreich und Italien gelöst. Avramopoulos sagte am Mittwoch in Brüssel, eine Rückkehr zum Schengen-System sei "nur eine Frage der Zeit. Bis Jahresende wird das Schengen-System wieder voll normalisiert sein".

Deshalb habe die EU-Kommission den Staaten nur gewährt, die bestehenden Kontrollen um sechs Monate zu verlängern. Die EU-Kommission beobachte die Situation bezüglich Flüchtlingsströmen, sagte der EU-Kommissar. Sobald es keine Gründe für Grenzkontrollen gebe, müsse der Schengen-Raum wieder voll hergestellt werden.

Die EU-Kommission begründete die Verlängerung mit "schwerwiegenden Mängeln", die in Griechenland trotz Fortschritten noch immer beim Schutz der EU-Außengrenze bestehen würden. Eine Suspendierung der Schengen-Mitgliedschaft Griechenlands schlägt die EU-Kommission aber nicht vor. Rechtsgrundlage für die Fortsetzung der Binnengrenzkontrollen im Schengen-Raum ist Artikel 29 im Schengen-Kodex.

Kommentare