Einseitig unabhängig: Ein katalanischer Staat?

Nicht nur Spanien versperrt Katalonien den Weg zur Unabhängigkeit - auch das Völkerrecht birgt einige Hürden.

Sie sind wahrlich nicht neu. In der Vergangenheit haben einige europäische Regionen einseitig ihre Unabhängigkeit erklärt. Mit dem Umbruch in Ost- und Südosteuropa zu Beginn der Neunzigerjahre haben sezessionistische Strömungen an Einfluss gewonnen. Als erstes Land proklamierte Litauen im März 1990 seine Unabhängigkeit von der Sowjetunion. Kurze Zeit später folgten Lettland, Estland und Georgien. Kroatien und Slowenien verkündeten im Juni 1991 einseitig ihre Unabhängigkeit vom jugoslawischen Bundesstaat. Damit leiteten sie den Zerfall Jugoslawiens ein.

Einseitig unabhängig: Ein katalanischer Staat?
(FILES) This file photo taken on October 21, 2017 shows Catalan regional president Carles Puigdemont (C) attending a demonstration in Barcelona in support of two leaders of Catalan separatist groups, Jordi Sanchez and Jordi Cuixart, who have been detained pending an investigation into sedition charges. Catalan leader Carles Puigdemont cancelled making a statement today, as discontent mounts among independence supporters in Barcelona over reports he is poised to call elections. / AFP PHOTO / PAU BARRENA

Am Freitag votierte die Regionalregierung in Katalonien für die Unabhängigkeit von Spanien, demnach für die Gründung eines eigenen Staates. Zuvor hatte der spanische Senat in Madrid mit der Billigung des nie zuvor angewandten Verfassungsartikels 155 am Vortag den Weg für die Entmachtung der katalanischen Verwaltung und für Neuwahlen am 21. Dezember freigemacht.

Einseitige Unabhängigkeitserklärungen

Mit einer einseitigen Unabhängigkeitserklärung (unilateral Declaration Of Independence, kurz: UDI) wird das Ziel verfolgt, einen neuen Staat ohne Zustimmung des "Mutterlandes" zu gründen – wie es eben auch in Spanien der Fall ist. Katalonien strebt demnach ein Land mit einem Staatsvolk, einem Staatsgebiet und einer eigenen Staatsgewalt an. Die Drei-Elemente-Regel geht auf den deutschen Staatsrechtler österreichischer Herkunft Georg Jellinek zurück.

  • Beim Staatsgebiet ist keine genaue Grenze erforderlich, es genügt ein unstrittiges Kernterritorium.
  • Für ein Staatsvolk reicht ein Mindestmaß an Zugehörigkeitsgefühl; ethnische oder sprachliche Einheitlichkeit ist nicht Bedingung.
  • Staatsgewalt bezeichnet die Fähigkeit einer Regierung, eine Ordnung effektiv zu organisieren und von anderen Staaten unabhängig nach außen zu handeln.

Erstmals erwähnt wird eine einseitige Unabhängigkeitserklärung im Jahr 1965. Damals proklamierte die weiße Minderheitsregierung in Rhodesien (heute Simbabwe) einseitig ihre souveräne Unabhängigkeit von Großbritannien – ohne allerdings mit der Krone zu brechen. Königin Elisabeth II. war als "Königin von Rhodesien" nominell Staatsoberhaupt, der Union Jack Staatsflagge und "God save the Queen" die Nationalhymne. Der Einfluss der Krone auf die ehemalige Kolonie war allerdings nur noch auf "Rat der Regierung von Rhodesien" möglich.

Abspaltung möglich?

In den folgenden Jahrzehnten haben einige Regionen, einseitig ihre Unabhängigkeit erklärt. In der Praxis ergaben sich allerdings immer Hürden: Im Völkerrecht ist ein Recht auf Sezession nämlich ebenso wenig vorgesehen wie ein grundsätzliches Verbot der Sezession. Das mag auf den ersten Blick erstaunen, weil das Völkerrecht das "Selbstbestimmungsrecht der Völker" garantiert. Dem stehen aber die Souveränität der Staaten und der Schutz ihrer territorialen Integrität gegenüber. Schon deshalb wird das Selbstbestimmungsrecht nicht so verstanden, dass sich ein Volk jederzeit per einseitige Erklärung aus einem Mehrvölkerstaat verabschieden kann.

Das hat einen Grund: Das Völkerrecht wurde für Nationalstaaten gemacht. Die Regeln würden demnach von jenen vorgegeben, die bereits die Staatseigenschaft erlangt hätten und deren Interesse es sei, ihre staatliche Integrität zu wahren. Aus diesem Grunde sei der Volksbegriff "eng gefasst", erklärt der deutsch-britische Völkerrechtler Stefan Talmon. Ohnehin seien die Katalanen kein Volk und damit gar nicht Adressat des Völkerrechts.

Diese Feststellung hat erhebliche Auswirkungen für Katalonien. Denn das Völkerrecht gewährt einem "Volk" zwar absolute Selbstbestimmung, nicht aber einer "Minderheit". Sie darf sich auf lediglich auf Minderheitenrechte berufen, etwa die eigene Sprache zu sprechen. Dies wird zuweilen als "internes Selbstbestimmungsrecht" bezeichnet. Einer Minderheit ist es aber untersagt, durch Abspaltung einen eigenen Staat zu gründen und dadurch das sogenannte "äußere Selbstbestimmungsrecht" zu realisieren.

Unabhängigkeitsbestrebungen

Dass Unabhängigkeitsbestrebungen nach dem Zerfall der Sowjetunion und Jugoslawiens nicht verstummt sind, beweisen aber nicht nur die Katalanen. Schottland und Nordirland wollen sich von Großbritannien loslösen (nicht erst seit dem Brexit), seit Jahrzenten streben viele Korsen nach mehr Eigenständigkeit von Frankreich und in Italien haben Autonomiebestrebungen der wirtschaftsstarken Nord-Regionen Lombardei und Venetien lange Tradition.

Am Ende hänge eine mögliche Abspaltung aber auch immer von der internationalen Gemeinschaft ab, erklärt Jean-Claude Piris. Einen souveränen katalanischen Staat werde es ohne internationale Anerkennung nicht geben, sagt der ehemaliger juristischer Berater des Europäischen Rates. Denn im Zweifel würden politische Erwägungen den Ausschlag geben. Denn ob ein neuer Staat entsteht, hängt vom Segen jener Regierungen ab, die diesen Staat anerkennen müssen.

Spanien sagte bereits nein und EU-Politiker warnen vor einer Abspaltung. "Die Sezession von Spanien bedeutet die Sezession von Europa. Die Katalanen sind Europäer, weil sie Spanier sind", beispielsweise EU-Parlamentspräsident Antonio Tajani im Interview mit der Mailänder Tageszeitung Il Giornale.

Josef Manola (ORF) über den Katalonien-Konflikt

Einseitig unabhängig: Ein katalanischer Staat?
Karte Europa, Regionen mit Unabhängigkeitsbestrebungen, Factbox je Region GRAFIK 0993-17, 88 x 242 mm

Kommentare