Die Schleier lichten sich langsam

In den Niederlanden muss bei Verstoß gegen das Verschleierungsverbot mit bis zu 400 Euro Strafe gerechnet werden. Es gilt allerdings nur für öffentliche Gebäude.
Immer mehr europäische Staaten erlassen strikte Regelungen, oft stoßen sie auf Widerstand.

Ab 1. Juli soll in Österreich ein Verschleierungsverbot im öffentlichen Raum herrschen. Laut dem Sprecher von Außenminister Sebastian Kurz richtet sich diese Regelung auch an Touristinnen. Die Tourismusverbände zeigen sich besorgt darüber, ob reiche Muslimas noch in Österreich Urlaub machen werden. In der arabischen Welt wurde die Neuregelung zunächst nüchtern aufgenommen.

Einige europäische Länder haben schon ähnliche Verbote durchgesetzt – den Anfang machte Frankreich: Seit April 2011 gilt dort ein Verschleierungsverbot in der Öffentlichkeit, bis zu 150 Euro Bußgeld müssen Frauen zahlen, die in Burka oder Niqab auf die Straße gehen. Im Sommer vergangenen Jahres flammte erneut eine Debatte über die "Burkinis", Ganzkörper-Schwimmanzüge, auf. Die Stadt Cannes hatte den Burkini am Strand verboten. Das höchste französische Verwaltungsgericht erklärte diese Regelung für unwirksam, da sie eine "illegale Verletzung der Grundrechte" darstelle.

In Belgien gilt das Verschleierungsverbot seit 2011. Konkret geht es nicht nur um die Burka, sondern um das Verhüllen des Gesichts an allen öffentlichen Orten. Ausgenommen von dieser Regelung ist Arbeitsschutzkleidung, die die Maskierung des Gesichts erfordert. Bei einer Missachtung des Verbots drohen Betroffenen Geldbußen von bis zu 137,50 Euro oder (in Extremfällen) bis zu sieben Tage Haft. Schätzungen zufolge waren in Belgien 2011 rund 300 Frauen von diesem Verbot betroffen.

Die Schleier lichten sich langsam
Das Gesetz wurde nicht einfach so hingenommen. Während das Verbot im Parlament angepriesen wurde, stellten sich Organisationen wie die Liga für Menschenrechte dagegen. Muslima zogen vors belgische Verfassungsgericht, um Klage einzureichen. Ohne Erfolg.

Bulgarien führte das Verbot von Teil- und Ganzkörperschleiern im September 2016 ein. Das bezieht sich vor allem auf Burka und Niqab. Das Gesetz gilt zwar im gesamten öffentlichen Raum, das Verschleiern in Gebetshäusern, im Beruf oder beim Sport ist jedoch erlaubt. Bei Missachtung des Verbots ist mit bis zu 750 Euro Geldstrafe zu rechnen.

Zwei Monate nach Bulgarien führten auch die Niederlande ein Verschleierungsverbot ein. Das Tragen eines Gesichtsschleiers ist zwar an öffentlichen Plätzen und auf der Straße erlaubt, jedoch nicht in staatlichen Gebäuden wie Schulen, Regierungsgebäuden oder Krankenhäusern. Bei Verstoß muss mit bis zu 400 Euro Geldstrafe gerechnet werden. Nur rund 100 in den Niederlanden lebende Frauen sind vom Verbot betroffen.

In der Schweiz ist die Verschleierungs-Debatte ein heißes Thema: Seit Juli vergangenen Jahres verbietet der Kanton Tessin die Vollverschleierung. Bei Verstößen drohen Strafen bis zu 10.000 Schweizer Franken (9.360 Euro). Im September will eine Volksinitiative 100.000 Unterschriften für ein landesweites Verbot sammeln. Laut SVP-Politiker Walter Wobmann hat das Verbot den Tourismus im Tessin nicht negativ beeinflusst:"Das Tessin hatte nicht weniger arabische Gäste vergangenes Jahr. Das Verbot ist diesen Leuten egal", sagte er. Die Besucherinnen störe es nicht, ihre Bedeckung abzunehmen.

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