Staatschef Erdogan soll mächtiger werden

Die Partei vom türkischen Präsidenten fordert ein Präsidialsystem in der Türkei. Dadurch hätte Erdogan mehr Rechte.

Auf Betreiben von Staatschef Recep Tayyip Erdogan will die türkische Regierungspartei AKP ein Präsidialsystem in der Türkei einführen. Zunächst muss das Parlament in Ankara über die geplante Verfassungsänderung abstimmen, die den Präsidenten deutlich stärken und das Parlament schwächen würde.

Kommt die notwendige Dreifünftel-Mehrheit in der Nationalversammlung zustande, folgt am ersten Sonntag nach Ablauf von 60 Tagen nach der Abstimmung ein Referendum. Die wichtigsten Änderungen aus dem Entwurf der Verfassungskommission:

  • Der Präsident wird nicht nur Staats-, sondern auch Regierungschef. Das Amt des Ministerpräsidenten entfällt. Der Präsident darf künftig einer Partei angehören. Er wird nicht mehr vom Parlamentspräsidenten, sondern von einer vom Präsidenten zu bestimmenden Zahl an Vizepräsidenten vertreten. Der Präsident ist für die Ernennung und Absetzung seiner Stellvertreter und der Minister zuständig.
  • Der Präsident kann Dekrete mit Gesetzeskraft erlassen, die mit Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten. Eine nachträgliche Zustimmung durch das Parlament ist im Entwurf nicht vorgesehen. Die Dekrete werden unwirksam, falls das Parlament zum Thema des jeweiligen Erlasses ein Gesetz verabschiedet. Per Dekret kann der Präsident auch Ministerien errichten, abschaffen oder umorganisieren.
  • Das Parlament und der Präsident werden künftig am selben Tag für die Dauer von fünf Jahren vom Volk gewählt (erstmals 3. November 2019). Die Amtsperioden des Präsidenten bleiben auf zwei beschränkt. Die Zahl der Abgeordneten steigt von 550 auf 600. Parlamentarische Anfragen gibt es nur noch schriftlich und nur an die Vizepräsidenten und Minister.
  • Im Rat der Richter und Staatsanwälte kann der Präsident künftig vier der 13 Mitglieder bestimmen, das Parlament drei weitere. Bisher bestimmen Richter und Staatsanwälte selber die Mehrheit der Mitglieder des Rates. Das Gremium ist für die Ernennung und Beförderung von Richtern und Staatsanwälten zuständig.

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