Deutschland: Neuer Anlauf für NPD-Verbot

Demo im Jänner
Gericht prüft Ende der rechtsextremen Partei. Problem sind ausgerechnet V-Leute.

Es ist der zweite Versuch, die NPD zu verbieten. Beim deutschen Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird seit Dienstag geprüft, ob die rechtsextreme Partei verboten werden soll. Die Frage der Abschaltung von V-Leuten hat den Auftakt der Verhandlung geprägt. Der amtierende Bundesratspräsident Stanislaw Tillich, der auch Sachsens Ministerpräsident ist, versicherte in Karlsruhe, das vorgelegte Beweismaterial stamme nicht von V-Leuten. Die NPD-Anwälte stellten dies in Frage und forderten eine Einstellung des Verfahrens. Sie lehnten zudem zwei Richter als befangen ab.

Die V-Mann-Problematik ist entscheidend für das auf drei Tage angesetzte Verfahren, weil daran ein erster Verbotsantrag 2003 vor dem Verfassungsgericht gescheitert war. Es geht also darum, ob der Bund und die Länder rechtzeitig vor Antragstellung alle Spitzel in den Reihen der NPD-Führungsebene abgeschaltet haben.

Hickhack

Den jetzigen Verbotsantrag hat der Bundesrat gestellt. Die Länderkammer ist der Ansicht, die NPD wolle die freiheitlich demokratische Grundordnung beseitigen. Sie will dies unter anderem mit Aussagen von Parteifunktionären belegen. Ministerpräsident Tillich versicherte zu Beginn der auf drei Tage angesetzten Verhandlung am Dienstag, der Bundesrat habe die Lehren aus dem ersten NPD-Verbotsantrag gezogen. „Wir haben spätestens seit dem 6. Dezember 2012 keine V-Personen mehr in den Führungsgremien der NPD“, sagte Tillich. Alle Belege könnten der NPD „zweifelsfrei“ selbst zugeordnet werden. „Die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens ist damit gesichert“, zeigte sich Tillich überzeugt.
Der Rechtsvertreter der NPD, Peter Richter, will daran aber nicht glauben. Der Bundesrat als Antragsteller habe konkrete Hinweise und Verdachtsmomente auf die V-Leute nicht entkräften können, sagte Richter. Er sei deshalb der Auffassung, dass das Verfahren einzustellen sei. Er begründete dies unter anderem damit, dass es auch im Umfeld von Parteifunktionären V-Leute geben könne. Richter verwies zudem darauf, dass es eine Überwachung nicht nur vom Verfassungsschutz geben könne, sondern auch vom Bundesnachrichtendienst (BND), dem Militärische Abschirmdienst (MAD) oder von ausländischen Geheimdiensten.

Anschläge als Folge

Deutschland: Neuer Anlauf für NPD-Verbot
epa05188401 The Second Senate of the German Federal Constitutional Court opens a hearing on a ban of Germany's far-right National Democratic Party (NPD) at in Karlsruhe, Germany, 01 March 2016. The German Bundesrat, a legislative body representing the 16 federal states, had filed a suit to ban the party. EPA/MARIJAN MURAT
Tillich warf der NPD vor, sie sei eine „rassistische, antisemitische, revisionistische und demokratiefeindliche Partei“. Sie sei „die institutionelle und von der staatlichen Parteifinanzierung unterstützte Basis eines rechtsextremistischen Netzwerks“. Auch Brandanschläge auf Asylbewerberunterkünfte seien „Folge ihres rassistischen Gedankengutes“. Gerade in Tillichs Sachsen kam es in der jüngsten Vergangenheit häufig zu rassistischen Angriffe.
NPD-Anwalt Richter entgegnete darauf, es gehe in dem Verfahren nicht um Recht, sondern um Politik und Machterhalt. Die Parteien missbrauchten es, um den „geltenden Rechtsstaat in einen Ideologiestaat umzuwandeln“.

Die NPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands) gehört seit ihrer Gründung 1964 zu den sichtbarsten Parteien am rechten Rand. Zu Beginn konnte die NPD in Westdeutschland Wahlerfolge feiern: 1968 zog sie mit knapp zehn Prozent in Baden-Württembergs Landtag ein, 1966 wurde sie in Bayern drittstärkste Kraft.

Ihr bestes Ergebnis bei einer Bundestagswahl erzielten die Rechtsextremen 1969 mit 4,3 Prozent. Bis in die 90er-Jahre verlor die NPD dann aber kontinuierlich an Bedeutung. Im wiedervereinigten Deutschland vertrat die Partei anschließend deutlich offener nationalsozialistische Positionen. 1995 wurde der NPD-Vorsitzende und Holocaustleugner Günter Deckert wegen Volksverhetzung zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt, seine Partei gewann jedoch weiter Wähler. Ein erstes Verbotsverfahren scheiterte 2003 - das Bundesverfassungsgericht sah einen zu starken Einfluss von V-Leuten des Verfassungsschutzes auf die Parteiführung.

2004 gelang der NPD in Sachsen erstmals seit 36 Jahren wieder der Einzug in einen Landtag. Heute stellt sie in Mecklenburg-Vorpommern noch fünf, im Europaparlament einen Abgeordneten. Die staatlichen Zuschüsse betrugen 2014 gut 1,4 Millionen Euro, dennoch plagen die Partei erhebliche Finanzierungsschwierigkeiten. Nachdem im Rahmen der Ermittlungen zur NSU-Mordserie Verwicklungen von NPD-Anhängern bekannt wurden, brachte der Bundesrat 2013 erneut einen Verbotsantrag ein, der nun in Karlsruhe verhandelt wird.

Kommentare