"Herdprämie": Gericht kippt CSU-Idee
Seit mehr als zwei Jahren schwelt der Streit über eine Förderung für Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen, nun schon zwischen CDU/CSU und SPD – jetzt hat das Bundesverfassungsgericht der Debatte um die "Herdprämie" ein Ende gesetzt: Zwei Jahre nach ihrer Einführung wird das Betreuungsgeld wieder gestrichen. Der Sieg geht damit an die SPD; sie hatte in Karlsruhe dagegen geklagt.
Für die CSU, Initiatorin der Prämie, ist dies nach dem Desaster um die Pkw-Maut die nächste Schlappe. Zwar machten die Richter formale Gründe geltend, sie trugen aber auch der inhaltlichen Kritik Rechnung: SPD, Linke und Grüne monierten , dass der Zuschuss von 150 Euro monatlich alte Rollenbilder zementiere, ein familienpolitischer Rückschritt sei. Zudem halte die Prämie Eltern mit Migrationshintergrund davon ab, ihre Kinder in Betreuung zu geben.
Bayerischer Markenkern
In München wurde das Gesetz stets mit dem Hinweis auf Wahlfreiheit verteidigt – auch jetzt noch. CSU-Chef Seehofer will die Prämie ("den Markenkern bayerischer Familienpolitik") nämlich erhalten. Tatsächlich ist sie dort sehr beliebt: 73 Prozent der Eltern mit ein- oder zweijährigen Kindern beziehen sie. Das Gros – 95 Prozent – sind Mütter.
Bleibt die Frage, was mit den freigewordenen Mitteln passiert. Familienministerin Schwesig will das Geld (eine Milliarde für 2016 ) in den Kita-Ausbau investieren; erst kürzlich endete ein wochenlanger Betreuerinnen-Streik. Die CSU hingegen will mit dem Geld weiter ihre Prämien auszahlen – auf Länderebene. Auch die CDU stimmte mit ein. Generalsekretär Peter Tauber ätzte in der Huffington Post: "Wir werden nicht einfach das Geld Frau Schwesig geben mit der Bitte, damit irgendwas zu machen." Die nächste Runde im Streit ist damit eingeläutet.
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