Burkina Faso: Einigung auf "Übergangscharta"

Anti-Blaise-Compaore Graffiti in Ouagadougou.
Nach dem Sturz des Präsidenten hat man sich grundsätzlich auf eine neue Staatsordnung verständigt.

Nach dem Sturz von Präsident Blaise Compaore in Burkina Faso haben sich Vertreter der Armee und der Zivilgesellschaft prinzipiell auf die Grundzüge einer neuen Staatsordnung geeinigt. Der Entwurf einer "Übergangscharta" für das Land dürfte weitreichende Zugeständnisse des Militärs zu enthalten.

Allerdings äußerten die Unterhändler der Streitkräfte den Vorbehalt, dass das Ergebnis der tagelangen Verhandlungen vor der finalen Unterzeichnung noch der Armeeführung vorgelegt werden müsse. In dem Dokument zur Gestaltung der einjährigen Übergangsphase bis zu den nächsten regulären Parlaments- und Präsidentschaftswahlen geht es vor allem um das als "Nationaler Übergangsrat" bezeichnete Parlament und die Interims-Regierung als künftige Machtorgane. Dem Entwurf zufolge hat sich die Armee bereit erklärt, einen gewählten Zivilisten anstelle eines Soldaten an der Spitze des Nationalen Übergangsrats zu akzeptieren. Außerdem soll die Volksvertretung ein "gesetzgebendes" und nicht bloß ein "beratendes" Organ werden, wie die Armee dies zunächst gefordert hatte.

Ziviler Interims-Präsident

Der Übergangsrat soll dem Entwurf zufolge aus jeweils 25 Vertretern der Opposition und Zivilgesellschaft sowie 15 Militärangehörigen und zehn Vertretern des Lagers von Compaore bestehen. Vorläufig festgelegt wurde zudem, dass der Interims-Präsident nicht den Streitkräften angehören und sich seinen Regierungschef selbst aussuchen darf, der dann wiederum ein 25-köpfiges Kabinett zu bilden hat. Keiner der Verantwortlichen soll bei den - spätestens bis November 2015 abzuhaltenden - Präsidentschafts- und Parlamentswahlen antreten dürfen.

Compaore war am 31. Oktober unter dem Druck von Massenprotesten nach 27 Jahren an der Macht zurückgetreten und in die Elfenbeinküste geflohen. Anschließend übernahm das Militär unter Führung von Oberst Isaac Zida die Macht und versprach, einen zivilen Übergangsprozess einzuleiten. An den folgenden Verhandlungen über die sogenannte Übergangscharta beteiligten sich neben Delegierten des Militärs, der Opposition und der Zivilgesellschaft auch Stammes- und Religionsführer.

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