Breivik hatte noch größere Bombe parat

Der norwegische Attentäter erscheint am Freitag erneut vor Gericht. Die von ihm geplante "große Bombe" wurde inzwischen unschädlich gemacht.

Der norwegische Attentäter Anders Behring Breivik soll neben der Autobombe, die am 22. Juli im Osloer Regierungsviertel detonierte, noch einen zweiten Sprengsatz vorbereitet haben. Für die zweite Bombe habe Breivik noch mehr Sprengstoff eingeplant als für die erste, berichtete der norwegische Rundfunksender NRK am Mittwoch.

Die in Oslo gezündete Bombe bestand nach Berechnungen von Sprengmittelexperten aus knapp unter einer Tonne Sprengstoff, die zweite, nun entdeckte, wog laut dem Bericht zwischen einer und eineinhalb Tonnen.

Die zweite Bombe war laut NRK zum Zeitpunkt des Fundes einsatzbereit. Sie wurde angeblich bei einer Durchsuchung von Breiviks Bauernhof gefunden und habe wegen ihrer großen Sprengkraft nur in mehreren kontrollierten Einzelsprengungen unschädlich gemacht werden können.

Schon kurz nach den Anschlägen am 22. Juli hatte Breiviks Anwalt berichtet, sein Mandat habe zwei weitere Gebäude "bombardieren" wollen, sei aber aus unbekannten Gründen aufgehalten worden.

Die Polizei meldete indes ebenfalls am Mittwoch die Sicherstellung der dritten Feuerwaffe, für die Breivik einen Waffenschein besaß. Seine Glock-Pistole und ein halbautomatisches Ruger-M14-Gewehr wurden nach seinem Massenmord auf der Insel Utöya beschlagnahmt. Die Behörden wollten indes nicht bekanntgeben, wo die dritte Waffe - eine Schrotflinte - gefunden wurde.

Zweiter Gerichtstermin

Bei der Bombenexplosion in Oslo und einem anschließenden Massaker des rechtsradikalen Islamhassers auf der Ferieninsel Utøya waren 77 Menschen getötet worden.
Unter dem Vorwand, auf der angemieteten Farm Gemüse anbauen zu wollen, konnte Breivik Kunstdünger beziehen ohne Verdacht zu erregen. Anfang Mai wurden ihm sechs Tonnen Dünger geliefert, die er zum Bombenbau verwenden konnte.

Am Freitag soll Breivik zum zweiten Mal seit der Anschläge vor Gericht erscheinen. Die Verhandlung soll unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, zudem darf der 32-Jährige nicht wie von ihm gefordert im Frack erscheinen, wie der Richter am Mittwoch erklärte.
Ein solches Auftreten könnte "störend, beleidigend und provozierend" wirken.

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