Bienensterben: EU verbietet Pestizide
Die EU-Kommission zieht beim Einsatz von Pestiziden wegen der Gefahr des Bienensterbens die Notbremse. Die Brüsseler Behörde kündigte am Freitag an, dass es ab Dezember eine EU-weite Beschränkung für Pestizide geben werde. Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich ergreift nun die Flucht nach vorn. "Ich kann mir vorstellen, das Verbot in Österreich früher umzusetzen oder es auf andere Kulturen zu erweitern", sagte der Minister.
Sturm der Entrüstung
Dabei hatte Österreich ursprünglich gegen das EU-Verbot von drei Pflanzenschutzmitteln aus der Gruppe der Neonicotoide gestimmt. Die Pestizide werden für das Bienensterben mitverantwortlich gemacht. Das Veto Berlakovich' hatte für einen Sturm der Entrüstung gesorgt und den Minister politisch stark unter Druck gebracht. Er musste zurückrudern, ein eigens einberufener "Bienengipfel" hat dann doch für das Verbot gestimmt.
Vor allem geht es um die drei umstrittenen Pestizide Clothianidin, Imidacloprid und Thiametoxam, die zur Gruppe der Neonicotoide gehören. Es sei festgestellt worden, dass diese Pflanzenschutzmittel die europäische Population der Honigbienen gefährdeten, hieß es. Die Beschränkung wird am 1. Dezember 2013 in Kraft treten und soll spätestens nach Ablauf von zwei Jahren überprüft werden. Die betreffenden Pestizide werden zur Behandlung von Pflanzen- und Getreidearten verwendet, die Bienen und andere bestäubende Insekten anziehen.
"Ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Sicherstellung einer gesünderen Zukunft für unsere Honigbienen"
EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg erklärte, angesichts der zahlreichen Risiken, die im wissenschaftlichen Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit ermittelt wurden, "habe ich mich letzten Monat verpflichtet, mein Möglichstes zu tun, um dafür zu sorgen, dass unsere Honigbienen geschützt werden". Die heutige Maßnahme sei "ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Sicherstellung einer gesünderen Zukunft für unsere Honigbienen".
Die EU-Staaten müssen die bestehenden Zulassungen widerrufen oder ändern, um bis zum 30. September 2013 den EU-Beschränkungen nachzukommen. Sie können den Verbrauch vorhandener Bestände bis höchstens zum 30. November zulassen. Die nationalen Behörden sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Beschränkungen eingehalten werden.
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