AfD-Chefin Petry könnte Immunität verlieren

Hintergrund sind Vorwürfe, Petry habe in einer Sitzung des Wahlprüfungsausschusses des Landtags im November 2015 in einer Zeugenaussage unter Eid falsch ausgesagt.

In Deutschland hat der Immunitätsausschuss des sächsischen Landtags am Donnerstag einstimmig die Aufhebung der Immunität von AfD-Chefin Frauke Petry empfohlen. Der Ausschuss entsprach damit einem Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden, die gegen Petry wegen des Verdachts des Meineids ermittelt.

Die Staatsanwaltschaft führt seit fast einem Jahr Ermittlungen gegen Petry wegen des Verdachts des Meineids. Eine Aufhebung der Abgeordnetenimmunität würde den Weg freimachen für eine Anklage oder einen Strafbefehl. Hintergrund sind Vorwürfe, Petry habe in einer Sitzung des Wahlprüfungsausschusses des Landtags im November 2015 in einer Zeugenaussage unter Eid falsch ausgesagt.

Falschaussage unter Eid?

Der Ausschuss befasste sich mit der Gewährung von Darlehen durch AfD-Landtagskandidaten an die Partei. Damit sollte der Landtagswahlkampf 2014 unterstützt werden. Petry ist AfD-Fraktionsvorsitzende im Landtag und auch sächsischen Landesvorsitzende.

Die Ausschussvorsitzende Christine Clauß betonte, der Ausschuss habe keine Entscheidung über Schuld oder Unschuld zu treffen. Es gehe darum abzuwägen, "ob das Interesse des Landtags an der ungestörten Mitarbeit des betroffenen Landtagsmitglieds gegenüber den öffentlichen Belangen einer gleichmäßigen und gerechten Strafrechtspflege überwiegt".

Sollte innerhalb von sieben Tagen kein Abgeordneter der Beschlussempfehlung schriftlich widersprechen, gilt die Aufhebung der Immunität als beschlossen. Bei einem Widerspruch, wovon von Seiten der AfD-Fraktion auszugehen war, wird der Landtag auf seiner nächsten Sitzung am 30. August darüber abstimmen. Petry selbst hatte sich selbst persönlich nicht vor dem Ausschuss zu dem Antrag auf Immunitätsaufhebung geäußert.

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