"Rassenhass": Ermittlungen gegen Le Pen

Marine Le Pen, France's National Front leader, attends a news conference at the party's headquarters in Nanterre, near Paris, June 19, 2012. The National Front won two seats in the National Assembly in the run-off round of the legislative elections. REUTERS/Philippe Wojazer (FRANCE - Tags: POLITICS HEADSHOT)
"Anstachelung zum Rassenhass" lautet der Vorwurf - die Immunität der rechtsextremen Politikerin soll aufgehoben werden.

Wegen Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Vorwurf der "Anstachelung zum Rassenhass" hat die französische Regierung die Aufhebung der Immunität der Europaabgeordneten Marine Le Pen beantragt. Das Justizministerium habe Ende November eine entsprechende Bitte an EU-Parlamentspräsident Martin Schulz übermittelt, sagte ein Ministeriumssprecher am Dienstag in Paris.

Anstößiger Vergleich

Hintergrund sind laut Justizkreisen Äußerungen von Le Pen, die am 10. Dezember 2010 in Lyon die muslimischen Gebete auf offener Straße in Frankreich mit der deutschen Besatzung verglichen hatte.

Die Staatsanwaltschaft in Lyon hatte im Jänner 2011 Vorermittlungen dazu wegen "Anstachelung zum Rassenhass" eröffnet. Nach Angaben aus Justizkreisen wurde inzwischen ein Untersuchungsrichter mit den Ermittlungen betraut.

Die 44-jährige Le Pen, die Chefin der rechtsextremen Partei Front National (FN) ist, reagierte gelassen auf den Antrag zur Aufhebung ihrer Immunität. Dies sei das "übliche Prozedere", sagte sie der Nachrichtenagentur AFP. Bereits gegen ihren Vater, den FN-Gründer Jean-Marie Le Pen, war 1998 ein solches Verfahren in die Wege geleitet worden, weil er die Gaskammern der Nationalsozialisten als ein "Detail der Geschichte" des Zweiten Weltkrieges bezeichnet hatte.

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