Aus für Redaktionsgeheimnis?

Aus für Redaktionsgeheimnis?
Die Justizministerin will die Verfahren bei Hausdurchsuchungen beschleunigen – und stößt SPÖ und Anwälte vor den Kopf.

Die vergangenen Wochen waren nicht die besten für Beatrix Karl: Erst scheiterte ihr Plan, die „Diversion“ bei kleinen Korruptionscausen zu ermöglichen; dann sorgte sie am Mittwoch für weit größere Aufregung. „Das Ministerium rüttelt an den demokratischen Grundpfeilern“, befand Rupert Wolff, Präsident des Rechtsanwaltskammertages, auch die SPÖ war sauer auf die Ressortchefin. Was war passiert?

Karl will den Paragraf 112 der Strafprozess-Ordnung reformieren. Er regelt, wie mit beschlagnahmten Unterlagen (Hausdurchsuchungen) umzugehen ist. Geht’s nach Wolff, werden die Rechte von Anwälten, Steuerberatern und Redaktionen, kurzum zentrale Bürgerrechte, beschnitten. „Bislang konnte ich bei einer Hausdurchsuchung sagen: ,Ich will, dass alle Unterlagen versiegelt werden’. Dann wanderte alles zu einem Richter und der musste entscheiden, was der Staatsanwalt sehen darf“, sagt Wolff zum KURIER.

Zwei Stöße

Künftig sei die Sache anders: Akten würden nach der Beschlagnahme zur Staatsanwaltschaft gebracht, wo es „zwei Stöße“ gäbe: „Einen, auf dem die Unterlagen liegen, die der Staatsanwalt sehen darf. Und einen anderen, mit jenen Akten, die die Betroffenen nicht freigeben und über deren Verbleib ein Richter entscheidet.“ Es sei „lächerlich“ zu glauben, dass Staatsanwälte und Ermittler die gesperrten Akten nicht einsehen.

Im Justiz-Ressort war man am Mittwoch um Beruhigung bemüht. Man werde auch im Gesetz festhalten, dass eine Akten-Einsicht in diesem Fall widerrechtlich und gewonnene Beweise daher „nichtig“ seien. Zudem, so Karl zum KURIER, bestehe ja weiterhin eine richterliche Kontrolle: „Auch in Zukunft müssen Hausdurchsuchungen vorab vom Richter genehmigt werden.“ Der qualitative Unterschied sei nur, dass künftig nicht automatisch ein Haft- und Rechtsschutzrichter jede Causa prüfen müsse. „Wenn Staatsanwalt und Betroffene sich einigen, welche Unterlagen die Justiz bekommt, muss kein Dritter hinzugezogen werden.“ Im Streitfall gäbe es künftig sogar zwei Instanzen (Landes- und Oberlandesgericht) bei denen sich Betroffene beschweren könnten.

Wenig Freude hatte der Koalitionspartner mit Karls Initiative. SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim befand Karls Vorgehen als „erstaunlich und bedenklich“. Die Ressortchefin lässt das nicht gelten: „Am Dienstag ist Justiz-Ausschuss.“ Und der sei das richtige Forum, um Kritik zu äußern.

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