Assange darf nach Schweden ausgeliefert werden

Assange darf nach Schweden ausgeliefert werden
Der Londoner High Court hat entschieden. Der Wikileaks-Gründer muss sich in Schweden wegen Vergewaltigung verantworten.

Wikileaks-Gründer Julian Assange darf von Großbritannien an Schweden ausgeliefert werden. Das hat der Londoner High Court am Mittwoch in zweiter Instanz entschieden. Das Gericht verwarf damit eine Berufung von Assange. Ihm werden in dem skandinavischen Land Sexualstraftaten vorgeworfen.

Assange hat nun eine weitere Möglichkeit zur Berufung am Supreme Court. Diese muss er binnen 14 Tagen schriftlich einreichen. Das Gericht will danach innerhalb weniger Tage entscheiden, ob die Berufung angenommen wird. Assange selbst ließ die nächsten Schritte in seinem Verfahren zunächst offen. Reporterfragen vor dem Gerichtssaal beantwortete er nich. "Geht die Sache zum Supreme Court, wird der Ausgang wohl derselbe sein. Aber dann wird der gesamte Prozess noch mal um ein Jahr herausgezögert", lautet die Einschätzung des Anwalts der beiden Schwedinnen, Claes Borgström.

Die schwedische Justiz will den Australier zum Vorwurf der sexuellen Belästigung und Vergewaltigung vernehmen. Assange soll im August 2010 mit zwei Schwedinnen ohne ihre Einwilligung ungeschützten Sex gehabt haben. Assange bestreitet dies und sieht in den Vorwürfen ein politisches Komplott. Die Internetplattform zog durch die Veröffentlichung tausender vertraulicher US-Diplomatendepeschen den Zorn Washingtons auf sich.

Kein Verfahren in den USA

Wikileaks hatte unzählige diplomatische Depeschen veröffentlicht, die unter anderem ein schlechtes Licht auf die Rolle der US-Armee in den Kriegen im Irak und in Afghanistan geworfen hatten. Assange befürchtet deswegen die Rache der Vereinigten Staaten. In den USA läuft derzeit kein Ermittlungsverfahren gegen Assange. Eine Auslieferung liegt nach Ansicht von Strafrechtsexperten Kai Peters "in weiter Ferne". Die Verteidigungsaussichten von Assange gegen ein US-Auslieferungsersuchen wären erheblich besser als gegen den Europäischen Haftbefehl, der die Grundlage des schwedischen Übergabeverlangens ist.

Assange darf nach Schweden ausgeliefert werden

Der "Internet-Rebell" verlor am Mittwoch einen langen und mühsamen Kampf gegen seine Auslieferung:

Juli 2010: Wikileaks veröffentlicht im "Afghanischen Kriegstagebuch" über 70.000 Dokumente über den Krieg der Alliierten am Hindukusch.

August 2010: Die Stockholmer Staatsanwaltschaft erlässt Haftbefehl wegen Verdachts der Vergewaltigung. Zwei Frauen hatten sich mit entsprechenden Vorwürfen gemeldet. Assange spricht von einer Verleumdungskampagne. Nach wenigen Stunden hebt die Behörde den Befehl wieder auf, ermittelt aber weiter. Mehrere Staatsanwälte sorgen mit verschiedenen Bewertungen des Falls für Verwirrung.

Oktober 2010: Im "Tagebuch des Irak-Krieges" veröffentlicht Wikileaks fast 400.000 Geheimdokumente.

November 2010: Schwedens Justiz stellt erneut einen Haftbefehl aus. Es gilt als sicher, dass sich der Gesuchte in England aufhält. Ein EU-weiter Haftbefehl scheitert zunächst an einem Formfehler. Schweden bessert nach, die britische Polizei verhaftet Assange.

Dezember 2010: Assange wird nach zwei Wochen Untersuchungshaft gegen eine Kaution von umgerechnet 288.000 Euro entlassen, muss aber im Hausarrest eine elektronische Fußfessel tragen. Das Tauziehen um die Auslieferung beginnt. Assange befürchtet nach einer Überstellung nach Schweden eine Auslieferung oder "illegale Verschleppung" in die USA. Dort seien weder Folter noch Todesstrafe ausgeschlossen.

24. Februar 2011: Der Belmarsh Magistrates Court im Süden Londons gibt dem Auslieferungsbegehren nach Schweden statt. Assange wehrt sich und strengt ein Berufungsverfahren vor dem High Court an.

2. November 2011: Assange verliert auch vor dem High Court. Dem Australier steht nun eine weitere Berufungsmöglichkeit vor dem Supreme Court offen.

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