Assange darf ausgeliefert werden

Wikileaks-Gründer Julian Assange wehrt sich seit Monaten gegen eine Auslieferung nach Schweden, wo er ungeschützten Sex mit zwei Frauen gehabt haben soll.
In Schweden werden dem Wikileaks-Gründer Sexualstraftaten vorgeworfen. Ein britisches Gericht gab nun grünes Licht für die Auslieferung.

Der Oberste Gerichtshof Großbritanniens hat am Mittwoch grünes Licht für die Auslieferung des Wikileaks-Mitbegründers Julian Assange nach Schweden gegeben. Das höchste Gericht in London entschied, der schwedische Haftbefehl gegen Assange wegen Sexualstraftaten sei rechtens und die Auslieferung könne erfolgen. Allerdings wurde den Assange-Anwälten eine Frist von 14 Tagen eingeräumt, um eine neue Behandlung des Falls zu beantragen. Bis dahin erlangt die Entscheidung zunächst keine Rechtskraft. Dies bedeutet ein Novum in der Geschichte des britischen Supreme Courts.

"Der Antrag auf die Auslieferung von Herrn Assange wurde rechtmäßig gestellt, und seine Berufung gegen die Auslieferung wird entsprechend abgelehnt", sagte Gerichtspräsident Nicholas Phillips. Die Entscheidung der Richter der obersten gerichtlichen Instanz in Großbritannien fiel mit fünf gegen zwei Stimmen. Assange selbst war bei der Verkündung der Entscheidung nicht im Gericht. Er stecke im Stau, hieß es von seinen Rechtsbeiständen. Der 40-jährige Australier war im Dezember 2010 in London festgenommen worden und wehrt sich seither gegen seine Auslieferung an Schweden. Dort werden ihm Sexualdelikte vorgeworfen, er hält dies jedoch für politisch motiviert.

Unerwartete Wendung

Entscheidend für das Urteil des Obersten Gerichtshof in London war die Tatsache, dass die Richter die schwedische Staatsanwaltschaft mehrheitlich als Justizbehörde anerkannten, die somit befugt sei, einen Haftbefehl auszustellen. Assanges Verteidigung hatte argumentiert, dass der europäische Haftbefehl "ungültig" sei, da er von der Staatsanwaltschaft als parteiischer Instanz und nicht von einem Richter ausgestellt wurde.

In einer unerwarteten Wendung beantragte Assanges Anwältin Dinah Rose am Mittwoch jedoch, dass der Fall in Großbritannien unter Berücksichtigung weiterer Unterlagen noch einmal neu aufgerollt wird. Dieses Material sei bei vorherigen Anhörungen außer Acht gelassen worden, argumentierte Rose. Das Gericht billigte für einen solchen Antrag den Anwälten eine Frist von 14 Tagen zu, womit Assanges Auslieferung vorerst aufgeschoben wurde. Sollte Assanges Verteidigung mit dem Antrag keinen Erfolg haben, bleibt ihm noch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Angst vor Zorn der USA

Schwedens Justiz will Assange zu Vorwürfen der sexuellen Belästigung und der Vergewaltigung vernehmen. Er soll im August 2010 mit zwei Schwedinnen ohne deren Einwilligung ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt haben. Assange bestreitet dies. Zwar gibt er zu, mit beiden Frauen Geschlechtsverkehr gehabt zu haben, beharrt aber darauf, dass dies einvernehmlich geschehen sei.

Die Staatsanwaltschaft im schwedischen Göteborg verlangte am Mittwoch nochmals mit Nachdruck die Auslieferung von Assange innerhalb von zehn Tagen nach der endgültigen Entscheidung in Großbritannien. Sollten die britischen Behörden dem folgen, hieße das, dass Assange eine Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte von Schweden aus erheben müsste.

Assange sieht in den Vorwürfen ein politisches Komplott. Sein Enthüllungsportal Wikileaks hatte unter anderem durch die Veröffentlichung tausender vertraulicher US-Depeschen den Zorn Washingtons auf sich gezogen. Assange fürchtet, dass er letztlich an die USA ausgeliefert werden soll, wo ihm ein schwere Strafe drohen würde.

Assanges Mutter: "Albtraum"

Assanges Mutter hatte sich kurz vor der Urteilsverkündung besorgt über die Folgen einer möglichen Überstellung an Schweden gezeigt. Die "größten Regierungen der Welt jagen ihn", sagte Christine Assange am Dienstagabend dem australischen TV-Sender Seven von London aus. Dorthin war sie geflogen, um an der Seite ihres Sohnes zu sein.

Christine Assange sprach von einem "Albtraum", sie fürchte um die Sicherheit ihres Sohnes. Sie empfinde eine Mischung aus "Wut, Empörung und Angst". Das Verfahren sei "zutiefst unfair", sie glaube nicht, dass die Anschuldigungen wahr seien.

Schweden: Schärfstes Sexualstrafrecht Europas
Der 40-Jährige Assange sieht sich in Schweden mit dem europaweit schärfsten Sexualstrafrecht konfrontiert. Der Vergewaltigungsbegriff ist dort deutlich umfassender als in anderen Ländern, weshalb auch mehr Delikte als Vergewaltigungen eingestuft werden, während sie in anderen Staaten als sexuelle Belästigungen gelten.

Grund dafür ist eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2005. Seitdem ist auch dann von einer Vergewaltigung und nicht mehr von einer sexuellen Belästigung auszugehen, wenn ein Opfer nicht Nein sagen kann, weil es etwa bewusstlos, betrunken oder eingeschlafen ist. Durch die neuen Regelungen verdreifachte sich die Zahl der in Schweden registrierten Vergewaltigungen nahezu.

Schwedens Justiz hat gegen Assange Ermittlungen aufgenommen, weil er eine 31 Jahre alte Frau, die ihn beherbergte, im Schlaf überrascht und ohne Kondom mit ihr geschlafen haben soll. Der Vorwurf lautet auf Vergewaltigung in einem minder schweren Fall. Zudem wird ihm die sexuelle Belästigung einer 27-Jährigen vorgeworfen. In diesem Fall soll Assange trotz ihres Einspruchs die Benutzung eines Präservativs abgelehnt und während des Geschlechtsverkehrs Zwang auf sie ausgeübt haben.

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