Ärzte nach Amels Tod angeklagt

Ärzte nach Amels Tod angeklagt
Innsbruck: Ein falscher Einlauf soll zum Tod des Buben geführt haben. Und der Eingriff bei Azra könnte nicht notwendig gewesen sein.

Ein Wechselbad der Gefühle durchleidet Zehira Dedic, die Mutter des kleinen Amel, der am 27. April 2010 in der Innsbrucker Kinderklinik an den Folgen eines phosphathältigen Einlaufs starb. "Ich bin wütend. Denn was ist das für ein Leben, wenn man sein Kind wegen einer Verstopfung verloren hat. - Und ich bin natürlich froh, dass der Fall vor Gericht geklärt wird", sagte sie am Freitag.

Da wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Innsbruck einen Strafantrag gegen jene Assistenzärztin und den Oberarzt eingebracht hat, die den Dreieinhalbjährigen behandelt hatten: Sie müssen sich wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen vor Gericht verantworten.

Wie berichtet, war Amel nach einer ambulanten Behandlung am 24. April 2010 in die Kinderklinik gebracht worden, weil sich seine Verstopfung trotz Abführmittels nicht gebessert hatte. Dort ordnete die Medizinerin nach Rücksprache mit dem Oberarzt in knapp zweieinhalb Stunden drei phosphathältige Einläufe an.

Mulitorganversagen

Ärzte nach Amels Tod angeklagt

Eine fatale Entscheidung, die zu Amels Tod geführt haben soll, "weil ihm trotz bekannter Niereninsuffizienz, niedrigen Körpergewichts und der massiven Verstopfung eine zu hohe Dosis verabreicht wurde", sagt Hansjörg Mayr, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck. "Dies führte zu einer massiven Phosphatkonzentration im Blut, die ein nicht mehr beherrschbares Multiorganversagen und den Tod des Kindes zur Folge hatte."

Laut Tilak sind beide Ärzte nicht mehr in der Klinik tätig: Einer schied aus, der zweite ließ sich karenzieren. Bei einer Verurteilung drohen bis zu drei Jahre Haft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Auch zum Tod der kleinen Azra aus Vomp, die in eine Superklebertube gebissen hatte, gibt es eine neue Entwicklung: Nach Recherchen bei der Vergiftungsinformationszentrale in Wien geht Anwalt Thomas Juen davon aus, dass eine endoskopische Untersuchung ihrer Atemwege gar nicht notwendig war.

Die Dreijährige wurde am 15. Oktober in die Kinderklinik gebracht und für die Untersuchung nach Mitternacht narkotisiert. Doch nach 48 Stunden, in denen sie für eine zweite Untersuchung mit Propofol in künstlichem Tiefschlaf gehalten worden war, erwachte sie nicht mehr. Azra starb am 27. Oktober - vermutlich an den Folgen einer seltenen Propofol-Nebenwirkung.

Wie Anwalt Juen mitteilte, habe die Kinderklinik erst am 20. Oktober, also Tage nach dem Eingriff, bei der Vergiftungsinformationszentrale angefragt.

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