48 Tote durch Alkohol am Steuer

48 Tote durch Alkohol am Steuer
Im Vorjahr kamen in Österreich bei Unfällen mit alkoholisierten Beteiligten 48 Menschen ums Leben – das sind um 15 mehr als 2010.

Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt, sondern nach wie vor ein großer Risikofaktor im Straßenverkehr", betont ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger. Und die Zahlen geben ihr Recht: Laut Statistik Austria gab es im Vorjahr 48 Todesopfer bei Alko-Unfällen, das sind um 15 mehr als 2010. Heuer kamen seit Jahresbeginn bereits fünf Menschen bei Unfällen mit alkoholisierten Beteiligten ums Leben (Quelle: Innenministerium).

"Der Großteil der Unfälle wird von jungen, männlichen Lenkern verursacht. Bei einem Drittel aller Unfälle unter Alkoholeinfluss sind die Fahrer zwischen 15 und 24 Jahre alt", berichtete Seidenberger anlässlich des 25. Jahrestags der Alkomat-Verordnung.

Aber es gibt auch eine gute Nachricht, denn trotz dieser ernüchternden Bilanz sei laut der Expertin auch eine gewisse Bewusstseinsbildung zu beobachten. 1987, im Jahr der Einführung der Alkomat-Verordnung, führte die Exekutive 40.979 Alkotests durch, 26.718 Führerscheine wurden einkassiert. 2011 wurden laut Innenministerium bereits 1.418.363 Alkomaten- und Alkovortests durchgeführt und im Zuge der Kontrollen 19.332 Führerscheine abgenommen, 40.234 Fahrzeuglenker aufgrund von Alkoholdelikten angezeigt. Trotz höherer Kontrolldichte mussten also weniger Lenker den Schein abgeben als vor 25 Jahren.

Mythen und Irrtümer

Rund um den Alkoholtest kursiert eine Vielzahl an Mythen und vermeintlichen Weisheiten. Insbesondere in verschiedenen Online-Foren geistern seit Jahren Tipps herum, die angeblich ein Austricksen des Vortestgerätes bzw. des Alkomaten ermöglichen. Die Realität sieht freilich anders aus: "Weder koffeinhaltige Getränke noch Zigaretten oder Knoblauch haben einen nachweisbaren Einfluss auf den Test. Dass man nach dem Genuss einer alkoholgefüllten Praline den zulässigen Promillewert überschreitet, ist ebenfalls eine Legende. Das Lutschen von scharfen Pfefferminz-Bonbons hat keinerlei Promille-senkende Auswirkungen", hielt die Verkehrspsychologin fest.

Obergrenze 0,5 Promille

Einen Alkoholtest darf die Polizei übrigens bei jeder Verkehrskontrolle durchführen - auch ohne konkreten Verdacht. "Zunächst kommt das Vortestgerät zum Einsatz. Wenn ein kritischer Wert angezeigt wird, nimmt die Exekutive entweder vor Ort oder auf dem Kommissariat eine Messung mit geeichten Alkomaten vor", erklärte ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer.

Man darf den Vortest zwar verweigern, dann ist allerdings der Alkomat-Test Pflicht. Auf diesen muss man in der Regel längere Zeit warten. Wird auch dieser verweigert, wird automatisch ein Alkoholisierungswert von 0,8 Milligramm pro Liter Atemluft (entspricht einem Promillewert von 1,6) angenommen - mit allen damit verbundenen Konsequenzen.

Der ermittelte Alkoholisierungsgrad hat entsprechende Folgen. "Grundsätzlich gelten 0,5 Promille als Obergrenze für den Blutalkoholgehalt, bei Probeführerschein-Besitzern, bei Lkw- und Busfahrern sind es nur 0,1 Promille", so Hoffer. Ab 0,8 Promille wird der Führerschein an Ort und Stelle abgenommen. Später folgen ein Verwaltungsstrafverfahren und ein Verfahren, mit dem die Dauer der Entziehung der Lenkberechtigung festgelegt wird.

Kommentare