10 Monate Haft für Tod nach Alko-Fahrt

(Symbolbild)
Ein 27-jähriger Steirer fuhr in alkoholisiertem Zustand in Graz zwei Männer bei einem Fußgängerübergang nieder. Ein Fußgänger starb.

Ein Steirer, der im September 2011 mit einem Auto einen Fußgänger niedergestoßen und tödlich verletzt hat, musste sich am Dienstag im Grazer Straflandesgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft war dem 27-Jährigen fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen vor. Der Lenker war leicht alkoholisiert gewesen und wurde daher zu zehn Monaten Haft, davon zwei unbedingt, verurteilt.

   Der Angeklagte war in der Nacht beim Bahnhof in Graz im Auto unterwegs gewesen, als bei einem Fußgängerübergang zwei Männer die Straße überqueren wollten. Der junge Lenker will die beiden überhaupt nicht gesehen haben und fuhr ungebremst weiter. Einen der beiden erwischte er voll und stieß ihn zu Boden, der zweite wurde durch herumfliegende Teile verletzt. "Im Schock", so der Beschuldigte, fuhr er einfach weiter, drehte jedoch nach rund 20 Minuten um und kam zurück.

   Er gab an, die Ampel sei noch grün gewesen, während Zeugen aussagten, die Ampel habe gelb geblinkt. Der Lenker eines Fahrzeugs auf der Gegenfahrbahn hielt ordnungsgemäß an und beobachtete den Unfall. "Ich hab` niemanden gesehen", gab der Beschuldigte an. Laut Gutachten hatte er zwischen 0,4 und 0,8 Promille Alkohol im Blut, da er nach eigenen Angaben ein Bier getrunken und wenig gegessen hatte.

   Das Opfer war wesentlich stärker betrunken, hier waren es rund 2,4 Promille. Der Fußgänger wurde von dem Auto so unglücklich erwischt, dass er wenig später starb. Die 3.850 Euro Behandlungskosten für den nicht versicherten Rumänen akzeptierte der Beschuldigte sofort, auch 700 Euro Schmerzensgeld für die Mutter des Opfers. Von den verhängten zehn Monaten Haft muss er nur zwei verbüßen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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