NGO klagt Sobotka wegen Anschlag-Zitats

Wolfgang Sobotka beim Nationalen Sicherheitsrat
Der Verein Epicenter Works wirft dem Innenminister unter anderem "üble Nachrede" gegen Kritiker des Sicherheitspakets vor.

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) wird von Vertretern des Vereins Epicenter Works wegen seiner Aussage über Kritiker des von ihm geforderten Sicherheitspakets geklagt. Dies kündigten sie bei einer Pressekonferenz an. Dabei bekräftigten sie gemeinsam mit Grünen und NEOS auch ihre Bedenken über die von der ÖVP geplanten Maßnahmen.

Sobotka habe den Kritikern seines Sicherheitspakets in- und außerhalb des Parlaments ausgerichtet, einen "Anschlag auf die Sicherheit Österreichs" zu begehen. Die Vertreter von Epicenter Works zeigten sich darüber am Freitag erschüttert. Laut Rechtsanwalt Ewald Scheucher sollen daher unter anderem vom Obmann und dem Geschäftsführer insgesamt vier Klagen, strafrechtlich sowie zivilrechtlich, in etwa zehn Tagen eingebracht werden. Geklagt wird der Innenminister etwa wegen übler Nachrede. Scheucher hat den Eindruck, Sobotka fühle sich in einer "gottgleichen Stellung", anders lasse sich nicht erklären, dass man auf fundierte Kritik "dermaßen überzogen reagiert": "Hier wurden Linien überschritten."

Schulterschluss

Obmann Christof Tschohl sprach von einem "Schulterschluss der Zivilgesellschaft" zum "sogenannten Sicherheitspaket, das wir Überwachungspaket nennen". Die Gesetzesvorlage gehe dabei weit über die Ankündigungen hinaus, dies sei bedenklich und gefährde die Demokratie. Betroffen seien von den geplanten Maßnahmen alle, verwies er etwa auf lückenlose Kennzeichenerfassung im Straßenverkehr. Teilweise sei das Gesetz auch "handwerklicher Pfusch", erklärte er weiters. Tschohl ortet auch "massive Rechtsschutzlücken". In der Klage sieht der Vereinsobmann eine Möglichkeit zur Versachlichung der Debatte vor Gericht.

Grüne und NEOS bei Pressekonferenz

Ebenfalls an der Pressekonferenz teilgenommen haben Grünen-Klubchef Albert Steinhauser und der NEOS-Abgeordnete Nikolaus Scherak, sie kamen aus dem Nationalen Sicherheitsrat, der am Vormittag zusammentraf. Zwar könne man keine Inhalte daraus berichten, für Steinhauser hat sich jedoch bestätigt, dass es Ziel der ÖVP sei, Unsicherheit zu schüren. Er drängt daher darauf, das "heikle und sensible Thema" aus dem Wahlkampf herauszuhalten und danach nüchtern zu diskutieren, welche Maßnahmen es brauche. Dass es Bedrohungslagen gibt, stelle niemand infrage, meinte der Grünen-Klubchef. Kritik übte er an Bundestrojanern und ortet einen Einstieg in die Massenüberwachung: "Das ist verfassungswidrig aus unserer Sicht." Steinhauser warnte auch davor, dass es weitere "Begehrlichkeiten" geben kann, etwa in Form eines Ausnahmezustandes: "Es wird nie genug geben", so der Grünen-Klubobmann.

Vergrößerung des Heuhaufens

Auch Scherak kritisierte den von der ÖVP geplanten "massiven Eingriff in die Grundrechte ohne klarer Zielrichtung": "Wir brauchen ein größtmögliches Maß an Sicherheit, aber wollen ein größtmögliches Maß an Freiheit bewahren." Sobotkas Aussage, der seinen Kritikern ausgerichtet habe, dass sie einen Anschlag auf die Sicherheit ausüben würden, hält er für "einigermaßen daneben". Scherak verwies hier auch auf die große Zahl der Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren. Die NEOS pochen auf eine "Überwachungsgesamtrechnung" sowie eine Evaluierung dazu, was bereits alles überwacht wird und ob die Maßnahmen greifen. Mit dem derzeit Geplanten werde lediglich der berühmte Heuhaufen vergrößert, denn die immer größere Menge an gesammelten Daten könne nicht mehr sinnvoll genutzt werden.

Auch Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty International Österreich, ortet eine Gefährdung der Demokratie. Er gab zu bedenken, was alles auf dem Handy gespeichert ist, von Terminen über To do-Listen bis hin zu Emojis. Auf diese Inhalte könnte die Regierung dann jederzeit ohne Kontrolle und richterliche Bewilligung zugreifen. "Es ist der Anfang aller schwarzen Listen und Verhaftungslisten", warnte Patzelt. Die Abwehr von Terrorismus sei zwar nötig, hierzu brauche es aber Grundrechtseingriffe nur unter richterlicher Kontrolle - verhältnismäßig und zielgerichtet.

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