Eine Vermutung reichte aus
Ob das Urteil in der Instanz hält, darf allerdings bezweifelt werden.
Der 'Schlagstock' entpuppte sich erst im Prozess als Touristen-Souvenir
Ein sogenannter Belegnagel wurde beinahe zum Sargnagel der Justiz im Kampf gegen Neonazi-Umtriebe. Der bei Küssel beschlagnahmte „Schlagstock“ entpuppte sich erst im Prozess als Touristen-Souvenir mit Trachtenpärchen-Bildchen, wie es gern auf Segelbooten verwendet wird, womit der Anklagevorwurf „verbotene Waffe“ wegfiel. Peinlich. Aber auch sonst blieb nach umfangreichen Ermittlungen und fast zwei Jahren U-Haft wenig Konkretes über. Eine Beamtin des Verfassungsschutzes erklärte auf die Frage, ob Küssel hinter den rechtsextremistischen Internet-Foren steckt, mangels Beweisen: „Wir vermuten es.“ Aufgrund einer bloßen Vermutung kann – sollte man meinen – aber nicht einmal ein Gottfried Küssel verurteilt werden. Auch wenn die Galionsfigur der österreichischen Neonazis in seiner Gefährlichkeit nicht zu unterschätzen ist.
Zum Erstaunen vieler Prozessbeobachter reichte es den Geschworenen dennoch. Zumindest einer hauchdünnen Mehrheit. Ob das Urteil in der Instanz hält, darf allerdings bezweifelt werden.
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