Eigentum verpflichtet – der Rechtsstaat auch

Die Polizei wird schnell zum Sündenbock gemacht. Das ist oft unfair. Sie muss mehr für ihr Image tun.
Helmut Brandstätter

Helmut Brandstätter

Eigentum verpflichtet – der Rechtsstaat auch

von Dr. Helmut Brandstätter

über die Räumung in Wien

In Wien rückt die Polizei aus, um ein besetztes Haus zu räumen. Noch schneller, als die Fotos davon im Internet verbreitet werden, ist in den sozialen Medien und den Postings die Sympathie verteilt: Die Polizei ist böse, die Besetzer sind arm.

Im Rechtsstaat hat die Polizei Urteile von Gerichten zu vollziehen. Aber wie kann ein Gericht Eigentümer von Immobilien unterstützen, die mit Tricks aller Art ihr Eigentum offensichtlich missbrauchen. Es ist absolut legitim, mit Immobilien Geld zu verdienen. Wäre das verboten, würden Mietshäuser sehr schnell verfallen. Aber wer mit dubiosen Methoden Mieter hinausekelt, verdient nicht den Schutz des Gesetzes oder der Gerichte (siehe hier).

Im Grundgesetz, der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, heißt es im Artikel 14, Absatz 2: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen." So weit geht das österreichische Bürgerliche Gesetzbuch nicht. Aber auch bei uns endet das Eigentum dort, wo in die Rechte anderer eingegriffen wird. Wer seine Mieter schikaniert, greift in deren Recht als Besitzer – nicht Eigentümer – ein. Die Wiener Stadtpolitik sollte sich um solche Immobilienhaie kümmern und dafür sorgen, dass die Mieter, aber auch die städtische Umgebung vor ihnen geschützt werden.

Polizisten müssen ihren Job tun, also die Entscheidungen anderer Institutionen umsetzen. Es ist nicht fair, sie reflexartig zu Sündenböcken zu machen. Aber warum rückten in Wien so viele Polizisten aus und nahmen gleich einige Besetzer fest, während in Bischofshofen die aggressiven Angreifer der israelischen Fußballer gleich nach Hause gehen durften?

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