Wohnkredite
Das Immobilienkreditgesetz soll Schutz für Verbraucher bringen.
Diese Woche wurde im Ministerrat die EU-Richtlinie über Wohnimmobilienkredite beschlossen. Das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz bringt mehr Schutz für Verbraucher und EU-Standards für die Vergabe von Immobilienkrediten.
Konkret werden damit neue Regeln für die Bewerbung von Hypothekarkrediten festgelegt. Zinsen müssen transparent dargestellt werden. Potentielle Kreditnehmer vor Vertragsabschluss umfassend informiert werden, dazu gibt es ein neues Informationsblatt, das Banken verwenden müssen.
Die Prüfung der Kreditwürdigkeit der Verbraucher wird verpflichtend und vielleicht der wichtigste Punkt: Dem Verbraucher muss eine Bedenkezeit eingeräumt werden.
Geregelt wird im neuen Gesetz auch die vorzeitige Rückzahlung des Kredits. Die entstehenden Kosten müssen nach dem Verursacherprinzip abgerechnet, auch damit sollen Verbraucher vor überzogenen Aufschlägen geschützt werden.
Das Gesetz ist auch eine Reaktion auf die Finanzkrise. Die unverantwortliche Kreditvergabe hat damals schließlich zur Blasenbildung auf vielen Immobilienmärkten geführt. Ob die neuen Regeln helfen werden, dies für die Zukunft zu verhindern, wird sich zeigen, wenn das Gesetz am 21. März 2016 in Kraft tritt.
ulla.gruenbacher@kurier.at
Kommentare