Streitthema Fenstertausch

Die wöchentliche Kolumne von Ulla Grünbacher.
Ulla Grünbacher

Ulla Grünbacher

Die Erneuerung schadhafter Teile ist eine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung, auch wenn Veränderungen vorgenommen werden

von Mag. Ulla Grünbacher

Austausch alter Kastenfenster gegen Kunststoff-Modelle

Ist der Tausch alter Holzkasten- gegen neue Kunststofffenster eine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung?

Der Fall: In einem Eigentumshaus sollten schadhafte Fenster und Balkontüren erneuert werden. Ein Miteigentümer ist gegen den Beschluss der Eigentümergemeinschaft, weil der Jugendstilcharakter des Hauses durch die Maßnahme zerstört würde. Außerdem sei eine Sanierung der alten Holzkastenfenster wirtschaftlicher als der Austausch.

Das Erstgericht stellte klar, dass von der Erneuerung der Fenster nur die Hofseite betroffen wäre und diese weist keine Jugendstilelemente auf. Der Oberste Gerichtshof (OGH) urteilte, dass der Fenstertausch eine Erhaltungsmaßnahme darstelle. Die Erneuerung schadhafter Teile zähle dazu, auch wenn Veränderungen vorgenommen werden.

Daher unterliegt die Maßnahme der ordentlichen Verwaltung: Das bedeutet, dass ein korrekt zustande gekommener Mehrheitsbeschluss nur dann angefochten werden kann, wenn er gesetzwidrig ist. Das war aber nicht der Fall. Außerdem, so der OGH, liege kein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot vor. Der Miteigentümer muss sich nun dem Beschluss der Gemeinschaft beugen.

ulla.gruenbacher@kurier.at

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