Rauch
Ob Vermieter im Mietvertrag ein Rauchverbot festschreiben dürfen, ist nicht geklärt.
Rauchen an öffentlichen Plätzen ist verboten, nun wird es auch in den eigenen vier Wänden eng. Ein deutscher Mieter und Kettenraucher wurde gekündigt, weil sich die Nachbarn durch Rauchschwaden belästigt fühlten. Das Düsseldorfer Amtsgericht hat die Kündigung als gerechtfertigt eingestuft. Das bedeutet aber nicht, dass Rauchen in Mietwohnungen generell verboten ist. „Normales“ Rauchen müssen Nachbarn dulden. Doch wann gilt Rauch als Belästigung? Klar ist: Die Beschwerden mehren sich, auch in Österreich. Im Stiegenhaus riecht es nach Rauch, wird die Wohnung gelüftet, gibt es statt frischer Luft Zigarettenduft. Ob Vermieter im Mietvertrag ein Rauchverbot festschreiben dürfen, ist nicht geklärt. Klar ist, dass der Qualm Spuren hinterlässt, er färbt Wände im Laufe der Zeit gelblich-braun. Normale Abnützungserscheinungen muss der Vermieter dulden, aber Kettenraucher laufen Gefahr schadenersatzpflichtig zu werden. Sie können, so deutsche Richter, dazu verpflichtet werden, die vergilbten Wände beim Auszug neu auszumalen. Die Freiheit der Raucher hört da auf, wo die Freiheit der Nichtraucher beginnt ...
ulla.gruenbacher(at)kurier.at
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