Lohndumping

Die wöchentliche Kolumne von Ulla Grünbacher.
Ulla Grünbacher

Ulla Grünbacher

Seit Jahresbeginn muss jeder Bauherr darauf achten, dass die beauftragte Baufirma ihre Mitarbeitern auch entsprechend entlohnt

von Mag. Ulla Grünbacher

über das neue Lohndumping-Bekämpfungsgesetz

Häuslbauer haben viele Entscheidungen zu treffen und Handwerker zu koordinieren, damit es auf der Baustelle auch rund läuft. Nun kommt eine neue Verpflichtung hinzu: Die Bauherren-Haftung.

Seit Jahresbeginn muss jeder Bauherr darauf achten, dass die beauftragte Baufirma ihre Mitarbeitern auch entsprechend entlohnt. Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz sieht vor, dass dieser für eine Unterbezahlung haftet. Hält sich eine ausländliche Firma, die ihre Mitarbeiter nach Österreich entsendet, nicht an die hierzulande geltenden Kollektivverträge, kann es für den künftigen Hausbesitzer teuer werden. Denn diese Arbeitnehmer können sich am Bauherrn schadlos halten und müssen sich nicht auf einen oft mühsamen Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber einlassen.

Das kann nicht nur bei der Errichtung eines Hauses der Fall sein, sondern auch bei Erweiterungen, Aufstockungen und Sanierungen.

Ziel des Gesetzes ist, dass der Wettbewerb zwischen den Bauunternehmen fairer wird. Bietet eine Firma deutlich günstiger an als alle anderen, könnte das ein Hinweis auf Lohndumping sein. Pro Arbeitnehmer, der nicht ordnungsgemäß entlohnt wird, drohen Strafen bis zu 10.000 Euro.

ulla.gruenbacher@kurier.at

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