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Die wöchentliche Kolumne von Ulla Grünbacher.
Ulla Grünbacher

Ulla Grünbacher

Wer ist für die Erhaltung der Brieffachanlage in Wohnhäusern zuständig?

Der Fall: Die Tür des Postfaches eines Wohnungsmieters war zu einem Spalt von etwa zwei Zentimetern aufgebogen worden. Daraufhin begehrte dieser vom Vermieter den Austausch der Brieffachtür. Dieser fühlte sich nicht zuständig, die Sache landete vor Gericht.

Die Hausbrieffachanlage ist nach Beschaffenheit und Verwendungszweck eine Gemeinschaftsanlage. Jedem Bewohner wird eine Abgabestelle zur Verfügung gestellt. Nur zu diesem Zweck sind die einzelnen Brieffächer mit der Türnummer oder sonstigen eindeutigen numerischen Bezeichnungen versehen. Mieter sind daher weder über die Hausbrieffachanlage als solche verfügungsberechtigt noch steht ihnen ein Anspruch auf ein ganz bestimmtes Hausbrieffach zu.

Bei dieser Sachlage ist die Hausbrieffachanlage samt den einzelnen Post-Entnahmestellen als allgemeiner Teil und unverzichtbare Gemeinschaftsanlage zu werten, die klar in die Erhaltungspflicht des Vermieters fällt.

ulla.gruenbacher@kurier.at

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