Alle anderen sollten schon vorher sitzen.

von Guido Tartarotti

über ein bemerkenswertes Urteil zum Thema Pinkeln.

Athen hin, Kitzbühel her, die wirklich wichtige Geschichte spielte sich dieser Tage in Düsseldorf ab. Ein Richter hielt dort nämlich in einem Urteil fest, dass der Vermieter einer Wohnung dem Mieter nicht das Pinkeln im Stehen verbieten dürfe. Und zwar selbst dann nicht, wenn die durch die Pinkelposition verursachten Harn-Spritzer den Marmorboden nachweislich beschädigt haben.

Interessant ist, wie der Richter seine Begründung formulierte: Trotz der „zunehmenden Domestizierung des Mannes“ sei diese Form des Stoffwechselns noch „weit verbreitet“.

(Die deutsche Presseagentur befragte zu diesem Thema allen Ernstes einen Urologen. Sein Befund: Das Pinkeln im Stehen sei durch „Fluchtreflex“ und „Bequemlichkeit“ begründet und medizinisch unbedenklich.)

Der Autor dieser Zeilen bekam einmal einen Leserbrief, wonach es für einen echten Mann schlicht unmöglich sei, sich beim Pinkeln hinzusetzen. Das ist natürlich richtig. Beim Pinkeln hinsetzen ist nur etwas für Artisten. Alle anderen sollten schon vorher sitzen.

Kommentare