A Schriftl von der MA 58

Uwe Mauch

Uwe Mauch

Erst im zweiten Absatz ging der Ton von polizeilicher Strafverfügung in Bürgerinformation über.

von Mag. Uwe Mauch

über a Schriftl wie a Giftl

Ihr Vater war ein hochrangiger Polizist, ihre Mutter war auch bei der Polizei. Sie selbst, eine Sozialpädagogin im Ruhestand, kann von sich mit ruhigem Gewissen sagen, dass sie sich bis dato nie etwas zuschulden kommen ließ.

Umso mehr begann ihr Herz zu rasen, als sie vor ein paar Tagen einen Brief der Magistratsabteilung 58 (zuständig für Wasserrecht) aus dem Postkasten nahm. A Schriftl wie a Giftl: Das amtliche Schreiben richtete sich an sie als Hundebesitzerin. Gleich im ersten Absatz las sie von einer Anzeige gegen sie „wegen Übertretung des Wiener Tierhaltegesetzes“.

Erst im zweiten Absatz ging der Ton von polizeilicher Strafverfügung in Bürgerinformation über. Die Botschaft: Wer für seinen Vierbeiner keine Haftpflichtversicherung mit einer minimalen Deckungssumme von 725.000 Euro vorweisen kann, muss mit einer Verwaltungsstrafe bis zu 5000 Euro rechnen.

Es hat dann etwas gedauert, bis sich die Verunsicherte erinnern konnte, dass die Haftpflicht für ihren Chihuahua durch ihre Haushaltsversicherung eh gedeckt ist (mit einer Summe von 2 Millionen Euro). Nach einem Anruf im Rathaus ist sie nun empört: „Es wurde mir lapidar mitgeteilt, dass die Sache dank meiner Versicherung gegessen ist. Dann frage ich mich nur, warum man zuerst mit schweren Geschützen auffährt.“

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