Seit vielen Jahren stehen wir bei IMMO unseren Lesern in allen Wohnrechtsfragen zur Seite.

von Ela Angerer

über die Möglichkeit, sich bei Wohnrechts-Experten telefonisch Rat zu holen.

Darf der Hauseigentümer eine Waschküche auflösen? Ab wann gelten Geräusche als Lärmbelästigung? Und wer muss bei einem Wasserschaden zahlen? Seit vielen Jahren stehen wir bei IMMO unseren Lesern in allen Wohnrechtsfragen zur Seite. Das KURIER-Wohntelefon, hervorragend betreut von meiner Kollegin Ursula Horvath, gilt landesweit als Institution. Sollte auch Ihnen eine Frage am Herzen liegen: Jeden zweiten Montag haben Sie eine Stunde lang die Möglichkeit, sich bei einem unserer Experten telefonisch Rat zu holen. An dieser Stelle daher auch ein großes Dankeschön an unsere Fachfrauen und -männer für ihr regelmäßiges Engagement. Der nächste Termin ist am 21. 1. von 10 bis 11 Uhr (Tel. 01/52 65 760). Bitte haben Sie Verständnis, falls Sie nicht immer gleich durchkommen.

ela.angerer(at)kurier.at

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