EU-Vorschrift für Geburtstagstorten? Die "Bild" und ihr Rezept aus der Gerüchteküche

Kommt ein Kuchenverbot der Kommission? Nur ein Gerücht auf dem Boulevard ...
Wie aus der Allergen-Verordnung aus Brüssel eine (falsche) Schlagzeile wird.
Philipp Hacker-Walton

Philipp Hacker-Walton

Vorschriften für Geburtstagstorten? Das gibt es nur auf dem Boulevard

von Philipp Hacker-Walton

über die Berichterstattung zur EU-Allergen-Verordnung

Pünktlich zu Halloween konnte die "Bild"-Zeitung diese Woche mit einer neuen Horror-Meldung aus Brüssel aufwarten:

Welchen Wahnsinn sich die Brüsseler Bürokraten da wieder einfallen haben lassen, erklärt "Bild" im Text: Das heißt: Kein Kuchen-Basar im Kindergarten ohne Zutatenliste, kein privater Weihnachtsmarkt ohne exakte Angaben.

Klingt schaurig - hat mit der Realität aber wenig zu tun.

Die Story hat zwar einen wahren Anlass: Es gibt eine neue Allergen-Verordnung, die eine Ausweisung bestimmter Stoffe vorschreibt. Mit der Realität hat die "Bild"-Version davon aber nicht viel zu tun: Die Verordnung gilt nämlich genau nicht für private Veranstaltungen oder den zitierten Kuchen-Basar im Kindergarten.

Oder, wie die Vertretung der EU-Kommission in Deutschland die Sache kommentiert: Das ist – mal wieder – Quatsch. Neue Regeln zur Kennzeichnung von Lebensmitteln gibt es zwar ab Dezember – aber die gelten explizit nur für Unternehmen, und eben NICHT für Privatpersonen oder z.B. den Kuchenverkauf bei Wohltätigkeitsveranstaltungen. Wer's schwarz auf weiß will, Punkt 15 auf Seite 2: http://europa.eu/!Mn73TN.​

Bei der Geschichte gibt es mehrere Probleme:

Erstens die Geschichte selbst - weil sie schlicht falsch ist. (Der Bild-Blog befasst sich damit hier noch ausführlicher)

Zweitens, dass "die EU" (auch, aber nicht nur wegen solcher Geschichten) nicht vom Image des Bürokratie-Monsters wegkommt - und Geschichten wie diese in der "Bild", selbst wenn sie nicht stimmen, doch nicht gleich auf den ersten Blick völlig unwahrscheinlich scheinen.

Drittens, dass solche Geschichten eine sachliche Auseinandersetzung mit den Themen erschweren.

Im konkreten Fall gäbe es tatsächlich noch etwas zu diskutieren bzw. zu klären: Wie die Regelung nämlich bei Großveranstaltungen greift, die größer sind als der zitierte Kuchen-Basar im Kindergarten.

Die EU-Kommission hat zwar klargestellt, dass der "gelegentliche Verkauf" durch Privatpersonen von der Allergen-Verordnung ausgenommen ist. Aber trifft das zb auch Feuerwehr- oder Zeltfeste?

Auf der Website des Gesundheitsministeriums hieß es dazu ursprünglich, dass "Feuerwehrfeste oder Zeltfeste, die eine entsprechende Organisation erfordern", nicht unter die Ausnahme fallen. Mittlerweile lautet der entsprechende Passus jedoch: "Für Feuerwehrfeste gilt, dass jene Lebensmittel, die von Privatpersonen hergestellt und verkauft werden, wie Mehlspeisen, ebenfalls von der Ausnahme umfasst sind."

In der Wirtschaftskammer hält man diese Interpretation des Gesetzestextes für ungerecht - bei Großveranstaltungen sollte gleiches Recht also die Verordnung für alle gelten.

Diese sachliche Kuchen-Debatte wird also noch zu führen sein - wetten, dass sie der "Bild" für eine Schlagzeile nicht g'schmackig genug ist?

An dieser Stelle gibt es jeden Freitag "Brüssel von Innen" - mit aktuellen europapolitischen Themen und Blicken hinter die Kulissen in Brüssel (und Straßburg und Luxemburg). Ihr Feedback ist ausdrücklich erwünscht - als Kommentar unter den Artikeln, per Email oder auf Twitter (@phackerwalton). Die gesammelten Blogeinträge können Sie hier nachlesen.

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