Vorratsdaten gegen Filesharing erlaubt

Vorratsdaten gegen Filesharing erlaubt
Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Vorratsdaten können unter Umständen gegen Filesharer einsetzt werden.

In einem Urteilsspruch am Donnerstag hat der europäische Gerichtshof entschieden, dass Vorratsdaten nach EU-Recht zur Identifizierung von Urheberrechtsverletzern eingesetzt werden können. Laut Rechtsexperten darf dies aber nur dann geschehen, wenn es mit dem Recht des jeweiligen Mitgliedslandes vereinbar ist. In Österreich dürfen die Daten nur bei Strafandrohungen ab zwei Jahren abgefragt werden. Urheberrechtsverletzungen würden somit nicht darunter fallen.

Urteilsspruch: Ein ziemlich langer Satz

In der Praxis könnten so etwa Filesharer mit den aufgezeichneten Daten identifiziert werden. Im Wortlaut heißt es:

"Die Richtlinie 2006/24 ist dahin auszulegen, dass sie der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften nicht entgegensteht, die auf der Grundlage von Art. 8 der Richtlinie 2004/48 erlassen wurden und nach denen einem Internetdienstleister zu dem Zweck, einen Internetteilnehmer oder Nutzer identifizieren zu können, aufgegeben werden kann, einem Urheberrechtsinhaber oder dessen Vertreter Auskunft über den Teilnehmer zu geben, dem der Internetdienstleister eine bestimmte IP-Adresse zugeteilt hat, von der aus dieses Recht verletzt worden sein soll, da derartige Rechtsvorschriften nicht in den sachlichen Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/24 fallen."

Gefällt wurde das Urteil im Rahmen eines Urheberrechtsprozesses gegen den schwedischen Provider ePhone. Der Provider soll gezwungen werden, Daten eines Users herauszugeben, der geschützte Hörbücher auf einen FTP-Server geladen haben soll.

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