USA: Nachname "Allah" für Tochter nicht erlaubt

USA: Nachname "Allah" für Tochter nicht erlaubt
Die Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU) reichte eine Klage ein.

In den USA gibt es juristischen Streit um den Wunsch eines Paares, der 22 Monate alten Tochter den Nachnamen "Allah" zu geben. Wie die Zeitung Atlanta Journal-Constitution berichtete, verklagte die Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU) deswegen den Bundesstaat Georgia.

ACLU reichte die Klage wegen der Weigerung der Behörden ein, der Tochter von Elizabeth Handy und Bilal Walk eine Geburtsurkunde auf den Namen ZalyKha Graceful Lorraina Allah auszustellen. "Der Regierung steht es nicht zu, Eltern zu sagen, wie sie ihr Kind nennen können und wie nicht", sagte die Leiterin von ACLU Georgia, Andrea Young, der Zeitung.

Kein religiöser Hintergrund

Die Eltern des kleinen Mädchens gaben an, sie wünschten sich für ihre Tochter den Nachnamen Allah, weil dieser "edel" sei. Mit Religion habe ihre Wahl nichts zu tun. Die Behörden erklärten hingegen, das Gesetz in Georgia lasse in diesem Fall nur die Nachnamen Handy und Walk oder eine Kombination daraus zu.

Weil die Behörden von Georgia den Namenswunsch nicht anerkennen, hat ZalyKha noch keine Geburtsurkunde und daher auch keine Sozialversicherungsnummer bekommen. Die Eltern befürchten dem Bericht zufolge, dass daraus für ihre Tochter Probleme bei der medizinischen Versorgung, der Einschulung und bei Reisen erwachsen. "Es ist einfach eindeutig ungerecht und eine Verletzung unserer Rechte", warf der Vater den Behörden von Georgia vor.

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