USA

Trump streicht Rechte für Transgender - Reaktionen in Österreich

Der US-Präsident schafft erneut Hürden für Transgender-Personen. Das meinen österreichische Transgender dazu.

Und schon wieder hat US-Präsident Donald Trump eine Entscheidung seines Amtsvorgängers Barack Obama aufgehoben: Mit einem präsidialen Erlass ließ er die ebenfalls per Dekret verfügte Freizügigkeit für Transgender wieder aufheben.

Die Regelung Obamas aus dem Mai 2016 hatte es Transgender-Personen freigestellt, welche Toiletten und Umkleideräume sie in staatlichen Schulen und Universitäten benutzen. So konnten sich beispielsweise Transgender-Frauen auch dann in der Damenumkleidekabine umziehen, wenn ihre operative Geschlechtsumwandlung noch nicht vollzogen war. Einrichtungen, die sich daran nicht hielten, wurden Budgetkürzungen angedroht.

In den USA gang und gäbe: Dekrete früherer Präsidenten können von ihren Nachfolgern jederzeit aufgehoben werden. Konservative Kritiker hatten bemängelt, Obamas liberale Transgender-Regelung würde es Männern unter einem Vorwand ermöglichen, in Damentoiletten einzudringen. Außerdem würden traditionelle Werte verletzt. Einem Bericht der "Washington Post" zufolge informierten das Justiz- und das Bildungsministerium am Mittwoch den Obersten Gerichtshof, dass öffentliche Schulen und Universitäten angewiesen würden, die alte Regelung zu ignorieren.

Trump streicht Rechte für Transgender - Reaktionen in Österreich
Transgender activists and supporters protest potential changes by the Trump administration in federal guidelines issued to public schools in defense of transgender student rights, near the White House in Washington, U.S. February 22, 2017. REUTERS/Jonathan Ernst
Unmittelbar nach Unterzeichnung des Dekrets versammelten sich in Washington erste Demonstranten, die mehr Rechte für Homosexuelle und Transgender forderten. Es ist damit zu rechnen, dass Trumps Entscheidung vom Mittwoch die Gräben zwischen sozialkonservativen und progressiven Kräften in den USA weiter vertieft.

Reaktionen in Österreich

Auch in Österreich ließen kritische Reaktionen nicht lange auf sich warten. Christina Raviola spricht von Unbehagen und Unverständnis. Die Wiener Psychotherapeutin und klinische Psychologin betreut und berät seit dreißig Jahren Menschen, die festgestellt haben, dass ihre eigene geschlechtliche Identität nicht mit ihrem tatsächlichen biologischen Geschlecht übereinstimmt. Aus zahlreichen Gesprächen weiß Raviola, dass der Klogang im öffentlichen Bereich vielen Betroffenen ernste Probleme bereitet: „Jede Liberalisierung bedeutet eine eindeutige Erleichterung.“

Eva Fels, Obfrau von Trans-X, erinnert sich diesbezüglich an einen Fall beim ORF, wo es eine Mitarbeiterin bis zu ihrer Personenstandsänderung (Änderung des Geschlechtseintrags im Geburtenbuch) nicht gewagt hat, die Damen-Toilette aufzusuchen. Nicht sehr oft, aber immer noch wenden sich Betroffene mit ähnlichen Problemen an ihre Hilfsorganisation. Konfliktgeladener ist dabei immer das Aufsuchen einer Toilette für Frauen.

Österreich ist anders

Anders als in den USA gibt es in Österreich keine eindeutige WC-Regelung, so der Wiener Rechtsanwalt Helmut Graupner. „Zum Glück, mir sind daher auch keine Beschwerden bekannt.“ Dennoch würde sich Eva Fels eine Aufhebung der getrennten Toiletten wünschen. Oder zumindest eine Regelung wie in Malta: „Dort gibt es in allen Ministerien Toiletten für Frauen, Männer und alle, die sich einer dritten Gruppe zugehörig fühlen.“

Abseits der Toiletten habe man in Österreich im Jahr 2010 – gegen Widerstand aus dem Innenministerium – ein zentrales Transgender-Anliegen durchgesetzt: Seither dürfen Menschen, die mit einem ärztlichen Gutachten eine gesundheitliche Beeinträchtigung nachweisen können, ihren Namen auch vor oder ohne Operation ändern. Damit hat Österreich den USA – rein rechtlich – einiges voraus. Etliche Klienten von Anwalt Graupner beklagen allerdings, dass sie sich die privat zu bezahlenden Gutachten eines Therapeuten nicht leisten können. „All die Probleme wären übrigens ganz leicht lösbar“, erklärt Helmut Graupner. „Das wäre dann, wenn das jeweilige Geschlecht keine rechtliche Kategorie mehr für uns darstellen würde.“ Klingt aufs Erste utopisch, ist es aber genau betrachtet nicht: „Juristisch relevant ist das Geschlecht heute nur mehr bei Wehrpflicht, Eheschließung sowie beim Pensionsantritt."

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