Schulbehörden schweigen zu "falschen Fünfern"

Schülervertreter protestieren gegen ein neues Benotungsschema, das gegen geltende Verordnungen verstößt.

Wann ist eine Schularbeit mit "Nicht genügend" zu bewerten?

Bisher war es üblich, dass ein Schüler einen sogenannten Fleck bekam, wenn er in einer Schularbeit weniger als 50 Prozent der Aufgaben richtig beantwortet hatte. In letzter Zeit setzte sich in den Fremdsprachen ein neues Bewertungsschema durch. Danach mussten 60 Prozent für ein "Genügend" erreicht werden.

Gerhard Riegler von der Gewerkschaft der AHS-Lehrer erläutert: "Ausgegangen ist das vom BIFIE (Institut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung). Weil bei der Zentralmatura der 60-Prozent-Schlüssel gilt, sollte er auch bei Schularbeiten angewendet werden. Die Landesschulräte machten da massiv Druck auf die Lehrer."

Protest

Für Schülervertreter ist "diese Benotung gesetzeswidrig. Es gilt die Leistungsbeurteilungsverordnung (LBVO). Für einen Vierer muss der Schüler den Stoff im Wesentlichen beherrschen." Deshalb fordert Bundesschulsprecherin Conny Kolmann: "Zu Unrecht vergebene Fünfer müssen aufgehoben werden."

Und was sagen Unterrichtsministerium und Landesschulräte zu dem Chaos? Im Ministerium verweist man auf ein Schreiben vom März 2012: "Bei Schularbeiten muss die LBVO eingehalten worden sein."

Im Burgenland hat man jetzt reagiert. Dort müssen alle Fünfer, die aufgrund der 60-Prozent-Regelung vergeben wurden, aufgehoben werden. Der KURIER hat Landesschulräte gefragt, ob "falsche Fünfer" auch bei ihnen ausgebessert würden. Aus Wien heißt es sinngemäß: "Die LBVO gilt." Was aber passiert, wenn ein Schüler nicht danach beurteilt wurde, wird nicht gesagt. Und die Schulbehörden in Nieder- und Oberösterreich sind bis heute eine Antwort schuldig geblieben.

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