Polizei spionierte "illegal" mit Software

Polizei spionierte "illegal" mit Software
Die als "Bundestrojaner" bekannte Fahndungssoftware RFS wurde vom Innenministerium gekauft und bereits eingesetzt.

Das Innenministerium hat laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins profil (Vorab-Meldung) die als "Bundestrojaner" bekannte Fahndungssoftware RFS ohne rechtliche Grundlage - und somit illegal - angekauft und auch eingesetzt. Der Verkauf des speziell für österreichische Bedürfnisse entwickelten Computerprogramms an den österreichischen Kunden werde von der deutschen Herstellerfirma Digitask bestätigt, schreibt das Magazin in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe. Aus dem Innenministerium hieß es dazu, die Exekutive würde nur jene Befugnisse anwenden, die rechtlich auch zulässig sind.

Gegen Islamisten und Tierschützer eingesetzt?

Bereits vor gut einer Woche hatte das Unternehmen bestätigt, "Behörden im Einflussbereich Wiens" zu beliefern. Um wen es sich genau handle, sei "Betriebsgeheimnis", hieß es damals noch. Laut profil-Bericht dürften die Käufer bei ihrem Ankauf auch falsche Angaben gemacht haben, weil jeder Kunde vor dem Ankauf erklären müsse, über die rechtlichen Grundlagen zur Anwendung der Programme zu verfügen. Der " Bundestrojaner" soll auch bei den Ermittlungen gegen den österreichischen Islamisten Mohamed M. eingesetzt worden sein, was auch aus Zeugenaussagen von Fahndern beim "Terrorprozess" 2008 hervor gehe. Weiters gebe es starke Indizien dafür, dass die in Österreich unerlaubte Spionage-Software auch bei den Ermittlungen im Vorfeld des so genannten "Tierschützerprozesses" zum Einsatz gekommen sei.

"Nur Bildschirm überwacht"

Der Sprecher des Innenministeriums sagte dazu, die österreichische Exekutive würde nur jene Befugnisse anwenden, die auch rechtlich zulässig sind und "nicht die, die technisch möglich sind". Dies sei auch in jenem Fall aus 2008 dokumentiert. Damals gab es eine Computerüberwachung, da ging es aber nur um die Überwachung des Bildschirminhaltes ("Screenshots"), nicht aber um eine Untersuchung des Computers. Und dies sei sehr wohl im rechtlichen Rahmen.

Der BMI-Sprecher räumt ein, dass es natürlich auch damals für die Ermittler interessant gewesen wäre, den Computer auch zu untersuchen. Dies wäre auch technisch möglich gewesen, "hat aber nicht stattgefunden". Und dies sei "Beweis genug", dass die Polizei "am Boden des Rechtsstaates" sei, so der Sprecher.

"Alles im rechtlichen Rahmen"

Zum angeblichen Kauf selbst wollte man im Innenministerium erneut keine Stellung beziehen. "Wir können grundsätzlich nicht alle kriminaltechnischen Tools, über die wir verfügen, offenlegen", so der Sprecher. Daher könne man auch nicht offenlegen, woher man die technischen Mittel für die Computerüberwachung, die etwa 2008 zur Anwendung gekommen war, bezogen hat. Sicher sei, dass sich alles im rechtlichen Rahmen abspiele.

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