Palmers: Werberat verurteilt "Osterhöschen"

Palmers: Werberat verurteilt "Osterhöschen"
Das Sujet verstoße gegen mehrere Punkte des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.

Die "Osterhöschen"-Kampagne des Dessous-Herstellers Palmers hat für heftige Diskussionen in den sozialen Medien (kurier.at berichtete) und acht Beschwerden beim österreichischen Werberat gesorgt. Das Selbstkontrollorgan hat über diese nun entschieden und Palmers "zum sofortigen Stopp der Kampagne bzw. sofortigen Sujetwechsel" aufgefordert.

"Herabwürdigende" Darstellung

Die Begründung: "Die abgebildeten Models werden in einer sexualisierten und entwürdigenden Weise dargestellt, an Minderjährige erinnern und dienen rein als Blickfang. Obwohl prinzipiell ein Produktzusammenhang gegeben ist, spielt das Sujet mit Konnotationen, die auch bei Unterwäschewerbung nicht zulässig sind."

Insbesondere durch die Verbindung von Wort und Bild sei die Darstellung "herabwürdigend". "So werden Models als 'Osterhöschen' entweder auf die getragene Unterwäsche reduziert oder auch mit 'Osterhäschen' gleichgesetzt, was in Verbindung mit dem Bild eindeutig sexuell zu interpretieren ist und nichts mit dem Produkt zu tun hat. Darüber hinaus wirken die Darstellerinnen sehr jung und alleine durch ihren Körperbau kindlich", heißt es in er Erklärung des österreichischen Werberats.

Die Werbemaßnahme würde ein unrealistisches Körperbild für junge Frauen propagieren und soll aus diesem Grund zum Schutz von Jugendlichen gestoppt werden. Das Setting der "gesichtslosen, sehr jung wirkenden Darstellerinnen wird als eine Reduktion auf den Körper und die Sexualität gesehen."

Verstoß gegen mehrere Punkte

Mit dem Sujet habe gegen mehrere Punkte des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft verstoßen. Konkret genannt werden die "Allgemeinen Werbegrundsätze", welche besagen, dass Werbung vom Grundsatz sozialer Verantwortung geprägt sein soll, vor allem gegenüber Kindern und Jugendlichen vor dem vollendeten 18. Lebensjahr. Weiters dürfe Werbung nicht die Würde eines Menschen verletzen, "insbesondere durch eine entwürdigende Darstellung von Sexualität oder anderweitig diskriminierende Darstellungen." Zudem sieht der Werberat bei dem Sujet den Aspekt der "Geschlechterdiskriminierenden (sexistischen) Werbung" gegeben.

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