Hundefleisch: Tirol Werbung will Link auf Webseite verbieten

Hundefleisch: Tirol Werbung will Link auf Webseite verbieten
Tourismuswerber wollen nicht mit einer Webseite in Verbindung gebracht werden, die vorgibt, Hundefleisch zu verkaufen.

Auf der Webseite Alanohof wird Fleisch von Kampfhunden in „ausgezeichneter Qualität“ angeboten. „Gsund, frisch, bio“, wie es gleich unter dem Logo heißt, stehe der Hof doch für ein „klares Bekenntnis zu den strengen Richtlinien der Bio-Produktion“. Tatsächlich handelt es sich bei der Webseite um ein Kunstprojekt des Künstlerduos Ubermorgen. Tiere werden nicht getötet und auch Hundefleisch wird keines verkauft. Das stellte auch schon die Polizei fest, die nach Anzeigen von Tierschützern bei den Betreibern der Webseite vorstellig wurde: Bei dem Alanohof handle es sich um einen „nicht existierenden Hof“, so ein Bescheid.

Weil auf der Webseite aber auf die Webadresse tirol.at verlinkt wird, die der Tirol Werbung gehört, drohen den Künstlern rechtliche Konsequenzen. Die Tourismuswerber sehen sich durch den Verweis in einem „negativen Zusammenhang dargestellt“, wie es in einer Unterlassungserklärung heißt, die Hans Bernhard von Ubermorgen zuging.

Im Falle der Nichtentfernung des Hyperlinks wird Ubermorgen von den Anwälten der Tourismusorganisation eine Konventionalstrafe von 2000 Euro pro angefangener Woche in Aussicht gestellt. Für die Abmahnung wurden den Künstlern rund 1300 Euro in Rechnung gestellt. Die Tirol Werbung hatte zuvor bereits die Löschung ihres markenrechtlich geschützten Logos von der Webseite verlangt. Dem kamen die Künstler auch nach. Den Link auf die Seite der Tourismuswerber wollen sie aber nicht entfernen.

„Erpressungsversuch“

Bernhard sieht in der Abmahnung einen „Angriff auf die Freiheit der Kunst“. „Wir wollen die Marke Tirol vor missverständlicher Verwendung schützen“, meint hingegen ein Sprecher der Tirol Werbung.

Im Zentrum der Auseinandersetzung steht die Frage, ob Betreiber von Webseiten die Verlinkung ihrer Seiten verbieten können. Generell seien Links auf andere Seiten zulässig, sagt der Anwalt Michael Woller von der Wiener Kanzlei Schönherr Rechtsanwälte. Es sei jedoch immer der Zusammenhang zu beachten. „Wenn durch den Link oder auch nur eine Erwähnung auf der Webseite der Eindruck erweckt werde, dass man von einer Organisation unterstützt werde oder etwas mit ihr zu tun hätte, wäre dies unzulässig.“

Bernhard sieht die Rechtslage auf seiner Seite. Über dem Link zur Tirol Werbung ist der Vermerk „Nicht Sponsoren und Sites, die wir mögen, die aber uns nicht mögen“ angebracht. „Die Tirol Werbung versucht mit Abmahnungen Leute einzuschüchtern“, sagt er und will sich das nicht gefallen lassen. Er ließ der Tirol Werbung seinerseits eine Unterlassungserklärung zukommen und plant Boykottaktionen. Auseinandersetzungen ging Ubermorgen auch in der Vergangenheit nicht aus dem Weg. Das Künstlerduo legte sich sogar schon mit den USA an. Der Verkauf von Wählerstimmen vor der US-Präsidentschaftswahl im Jahr 2000 im Rahmen der Aktion „Vote Auction“ führte zu Klagen von 13 US-Bundesstaaten und rief auch die Nachrichtendienste CIA und NSA auf den Plan.

Einigung angestrebt

Die Tirol Werbung ist inzwischen bemüht, den Fall beizulegen. Man habe die Anwälte beauftragt auf direktem Weg eine Lösung mit den Künstlern zu finden, sagt der Sprecher der Organisation. Ubermorgen habe von der Tirol Werbung noch nichts gehört, sei aber grundsätzlich gesprächsbereit, sagt Bernhard: „Das Link werden wir nicht entfernen, wir würden aber gerne wissen, warum sie uns nicht mögen.“

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