Gema vs. YouTube: Berufung
Im Streit um Musikclips auf YouTube hat die Verwertungsgesellschaft Gema Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg eingelegt. Die Verhandlungen mit der Google-Tochter hätten in den vergangenen Wochen zu keiner Einigung geführt, erklärte die Gema am Montag in München. Es habe sich schnell gezeigt, dass die Gespräche bis zum Ende der Berufungsfrist nicht erfolgreich zu Ende geführt werden konnten.
YouTube muss mehr tun
Das Landgericht
Hamburg hatte am 20. April entschieden, dass
YouTube mehr tun muss, damit Videos mit geschützter Musik von der Plattform verschwinden und dort auch künftig nicht mehr auftauchen. Damit konnte die Gema eine zentrale Forderung durchsetzen. Allerdings verpflichtete der Hamburger Richter
YouTube nicht dazu, jeden einzelnen Clip schon beim Hochladen zu überprüfen. Dies wertete
YouTube als wichtigen Erfolg.
Das Gericht stellte gleichzeitig fest, dass das von
YouTube entwickelte Schutzsystem Content-ID nicht ausreicht, um Clips mit geschützter Musik zu identifizieren. Content-ID muss von den Rechte-Inhabern selbst mit Mustern der geschützten Inhalte versorgt werden. Der Richter meinte, das müsse das Videoportal schon selbst machen.
Nächste Station Oberlandesgericht
Da der Streit eine grundlegende Bedeutung hat, wurde erwartet, dass beide Parteien an einer letztinstanzlichen Klärung des Konfliktes interessiert sind. Nach Einschätzung von Experten werden nun sechs bis zwölf Monate verstreichen, bis der Fall nun in der nächsten Instanz vor dem Oberlandesgericht in Hamburg neu verhandelt werden kann.
Kommentare