Frauen erzählen: Wenn Abtreibung verwehrt wird

Frauen erzählen: Wenn Abtreibung verwehrt wird
In einem Video erzählen Frauen aus sechs verschiedenen Ländern über ihre Erfahrungen nach der Entscheidung, eine Abtreibung vornehmen zu lassen.

In den meisten Ländern auf der Welt gibt es für Frauen keine Möglichkeit, bei einer ungewünschten Schwangerschaft einen legalen und sicheren Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen. Ein Missstand, den die gemeinschaftliche Forschungsgruppe Advancing New Standards in Reproductive Health (ANSIRH) der University of California in San Francisco (UCSF) anprangert.

Barrieren trotz Straffreiheit

In einem Video von ANSIRH erzählen Frauen aus sechs verschiedenen Ländern den USA, Tunesien, Nepal, Kolumbien, Südafrika und Bangladesch über ihre Erfahrungen nach der Entscheidung, eine Abtreibung vornehmen zu lassen. Dabei wird klar: Sogar in Ländern, in denen Schwangerschaftsabbrüche legal sind, gibt es für Frauen Hürden.

Soziales Stigma und Informationsdefizit

Diese sind unter anderem finanzielle Schwierigkeiten, das Risiko eines sozialen Stigmas oder ein Informationsdefizit bezüglich des Eingriffs. "Die Regierung zwingt mich im Grunde dazu, eine illegale Abtreibung vornehmen zu lassen", sagt beispielsweise eine Frau aus Südafrika in dem Video. Eine andere Frau aus Nepal erzählt, dass sie von anderen Menschen als Sünderin bezeichnet wurde und der gesellschaftliche Druck auf sie so groß war, dass sie an ihrer Entscheidung zweifelte.

Abtreibungen und ihre Folgen

Obwohl Abtreibung in allen sechs Ländern straffrei möglich ist, haben Forscher von ANSIRH herausgefunden, dass bis zu 45 Prozent der Frauen, die dort einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollten, dieser verwehrt wurde.

Hintergrund für das Video ist die Global Turnaway Study von ANSIRH, in der langfristig die Folgen von legaler Abtreibung, illegaler Abtreibung und dem ungewollten Austragen eines Kindes miteinander verglichen werden. Sie ist eine Forführung der Turnaway Study, bei der sich die Forscher auf die Abtreibungsthematik in den USA konzentriert haben.

Unterschiedliche Gesetzgebung in Europa

In Europa gibt es einen Schwangerschaftsabbruch betreffend kein einheitliches Recht. Denn das Recht auf Abtreibung ist kein bindendes EU-Recht, sondern fällt laut Argumentation der Regierungschefs in die nationale Kompetenz. Oft wird die Thematik als "Gesundheitsfrage" oder "moralische" oder "kulturelle" Frage gehandhabt, wodurch die EU hier nicht entscheiden darf. Anders wäre die Situation, wenn das Recht auf Abtreibung als Menschenrecht deklariert wird. Dann kann es als EU-weites Gesetz definiert werden.

Restriktive Vorstöße

In jüngster Vergangenheit gab es in Europa mehrere Vorstöße, Abtreibungen gesetzlich restriktiv zu regeln. Zum Beispiel sprach sich die nationalkonservative polnische Regierungschefin Beata Szydlo für ein totales Abtreibungsverbot aus. Bislang galten in Polen einige Ausnahmeregelungen, die einen Schwangerschaftsabbruch unter Straffreiheit setzten, wenn eine unheilbare Krankheit oder eine Missbildung des Fötus vorlag, oder die Gesundheit und das Leben der Frau bei Fortführung der Schwangerschaft in Gefahr waren. Durch die im Raum stehende Gesetzesänderung würde Frauen, die eine Abtreibung vornehmen, eine bis zu fünf Jahre lange Gefängnisstrafe drohen.

Malta ist der EU-Staat, in dem Abtreibung ohne Ausnahme gesetzlich verboten ist. In Irland ist ein Schwangerschaftsabbruch nur erlaubt, wenn durch die Schwangerschaft eine Gefahr für die Mutter besteht.

Situation in Österreich

In Österreich hat Maria Theresa einen Abtreibungsparagrafen (§96) im Strafgesetzbuch (StGB) eingeführt, der dort bis heute erhalten geblieben ist. Abtreibung ist demzufolge noch immer unter Strafe gestellt, aber durch die 1973 beschlossene "Fristenregelung" straffrei möglich (§97), wenn sie vor der 12. Schwangerschaftswoche durchgeführt wird. Die Streichung einer Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch forderten im Jahr 2013 zum Beispiel eine Petition rund um den Gynäkologen Christian Fiala oder die Frauen der SPÖ im Jahr 2015. Für die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs müssen Frauen in Österreich selbst aufkommen.

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