Facebook: Polizei darf verdeckt ermitteln

Facebook: Polizei darf verdeckt ermitteln
Exekutive darf laut Sicherheits-Polizeigesetz falsche Profile anlegen, um Straftaten abzuwehren.

Künftig sind laut einem Bericht der Wiener Wochenzeitung "Falter" verdeckte Ermittlungen auf Facebook denkbar. Laut dem Sicherheitspolizeigesetz könnten Ermittler gefälschte Profile anlegen und sich mit Verdächtigen anfreunden, etwa um sogenannte "kriminelle Verbindungen" und besonders schwere Straftaten abzuwehren. Manfred Burgstaller, Rechtschutzbeauftragter des Innenministeriums, bestätigt, dass solche verdeckte Ermittlungen möglich sind.

Beschlagnahmung des Accounts

Der "Falter" berichtet zudem über die mögliche Beschlagnahmung von Facebook-Accounts in Österreich. Ähnlich wie in Deutschland können auch österreichische Strafrichter Facebook-Accounts beschlagnahmen lassen - ein extremer Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen, da Facebook immense Rückschlüsse über das Leben einer Person zulässt.

Bisher wurden in Österreich noch keine Facebook-Konten von der Justiz durchleuchtet, ergab eine Anfrage des "Falter" beim Innen- und Justizministerium. Es sei aber nur eine Frage der Zeit, bis auch hierzulande Richter auf Facebook-Daten zugreifen wollen, so wie dies in Deutschland passiert ist, spekuliert der "Falter". Dort ordnete ein Richter die Beschlagnahmung des Facebook-Accounts eines Angeklagten an. Das Gesetz macht das auch in Österreich möglich.

Auch Überwachung von Nachrichten erlaubt

Die Strafprozessordnung erlaubt die "Überwachung von Nachrichten", etwa im Fall von Entführungen oder wenn es der Aufklärung von Straftaten dient, für die mehr als ein Jahr Haft droht. Ein mögliches Szenario: Ein Liebhaber ermordet den Gatten seiner Geliebten. Sie steht unter Verdacht, ihm über Facebook gesagt zu haben, wo sich ihr Mann aufhält, und ihn zur Tat angestiftet zu haben. Dann könnte ein Richter die Nachrichten der beiden anfordern.

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