Bet-at-Home-Werbung, "die an sexuellen Übergriff grenzt"

Bet-at-Home-Werbung, "die an sexuellen Übergriff grenzt"
Die Beschwerden über die Kampagne des Wettanbieters häufen sich.

Alle Jahre, beziehungsweise jedes große Sportevent wieder, sorgt der Online-Wettanbieter Bet-at-Home mit sexistischer Werbung für Aufsehen. Anlässlich der am 10. Juni startenden Fußball-EM zeigt das Unternehmen auf seinen Plakaten und Onlinewerbemitteln eine nackte Frau von hinten am Strand, die einen Fußball in der Hand hält. Durch den Bildausschnitt wird angedeutet, dass die Frau dabei von jemandem von hinten mit einem Feldstecher beobachtet wird. Der Slogan dazu: "Life is a game."

Diskriminierung beider Geschlechter

"Bei dieser Werbung gibt es absolut keinen Bezug zum Produkt. Frauen werden hier nur als Aufputz verwendet“, sagt Marion Gebhart, Leiterin der Frauenabteilung der Stadt Wien, von der die Werbewatchgroup Wien gegen sexistische Werbung initiiert wurde. Gebharts Kritik geht im Fall der Bet-at-Home-Werbung sogar noch weiter. Durch das voyeuristische Element bewege sich diese an der "Grenze zum sexuellen Übergriff".

Außerdem würde das Sujet auch Männer diskriminieren. "Durch den Einsatz der nackten Frau als Blickfang wird Männern unterstellt, keine sachlichen Entscheidungen treffen zu können und Entscheidungen nur aufgrund optischer Reize zu treffen", sagt Gebhart.

Beschwerden beim Werberat

Beim Österreichischen Werberat sind in den vergangenen Tagen ebenfalls über 20 Beschwerden über die Kampagne von Bet-at-Home eingetroffen. Das Verfahren befindet sich derzeit in Bearbeitung, im Fall einer Entscheidung kann der Wettanbieter den Empfehlungen des Werberats auf freiwilliger Basis folgen oder eben auch nicht.

Denn diese sind gesetzlich nicht verbindlich, sondern sollten im Idealfall eine selbstregulierende Funktion haben. Der Verein behandelte im vergangenen Jahr 284 Beschwerden, ganz oben auf der Liste stand geschlechterdiskriminierende Werbung.

Kein Einzelfall

Bet-at-Home ist diesbezüglich Dauerkunde beim Werberat. Bislang hat das Unternehmen im Fall einer Rüge seine Kampagnen aber nie gestoppt. Eines von mehreren Beispielen dafür ist die Werbung des Unternehmens zur vergangenen Europameisterschaft aus dem Jahr 2012. Diese wurde vom Werberat als sexistisch und diskriminierend eingestuft und drehte sich um eine Voodoopuppe, die ein Trikot in den deutschen Nationalfarben trägt und von Nadeln durchbohrt wird.

Für die Bewerbung eines Tennisturniers im Jahr 2014 zeigte Bet-at-Home das Sujet "French Open Lovers" , das den Hinterkopf einer Frau zeigt, die vor der geöffneten Hose eines Mannes kniet. Der Werberat sah darin eine Verletzung des Ethikkodex der Werbewirtschaft, vor allem des Artikels 2.1 "Geschlechterdiskriminierende Werbung"* und des Artikel 1.2 "Ethik und Moral"**. Auch in diesem Fall zeigte sich Bet-at-Home uneinsichtig, die Kampagne lief weiter.

Nacktheit als "komödiantisches Stilmittel"

Auch dieses Mal sieht man der Entscheidung über die aktuelle Kampagne zur Fußball-EM gelassen entgegen. "Aus unserer Sicht ist diese Werbung auf keinen Fall sexistisch", sagt Claus Retschitzegger, Pressesprecher des Unternehmens. Selbst wenn der Werberat die Empfehlung geben würde, die Werbung zu stoppen, könne er sich nicht vorstellen, dass das Unternehmen dieser Folge leisten würde.

Das Sujet sei eine Anspielung auf den französischen Film "Balduin – der Schrecken von Saint Tropez" mit Louis de Funés aus den 70er-Jahren. In diesem spielen Nudisten am Strand von Saint-Tropez Fußball, die Nacktheit in der aktuellen Bet-at-Home-Kampagne wurde laut einer Stellungnahme des Unternehmens als "komödiantisches Stilmittel" verwendet und nicht, um damit für ein Produkt zu werben.

Verbot von sexistischer Werbung

Laut Gebhart gebe es immer wieder Unternehmen, die ihre Werbung nach Sexismusvorwürfen stoppen und Verständnis zeigen, bei dem Wettanbieter sei aber das Gegenteil der Fall. "Hier wird ganz bewusst immer wieder absichtlich auf sexistische Werbung gesetzt", sagt Gebhart. "Eine Stellungnahme auf unserer Website zu veröffentlichen, ist in solchen Fällen zu wenig. Hier braucht es strengere gesetzliche Regelungen, die mit einer Strafe verbunden sind." Denkbar wäre für sie ein solches Gesetz auch auf europäischer Ebene.

Ein umfassendes gesetzliches Verbot sexistischer Werbung, inklusive Sanktionen gibt es in Europa zum Beispiel in Norwegen, Island und Kroatien. In Deutschland soll ein solches Gesetz ebenfalls bald installiert werden.

*In dem Artikel 2.1 heißt es unter anderem, dass geschlechterdiskriminierende Werbung insbesondere vorliegt, "die Person in rein sexualisierter Funktion als Blickfang dargestellt wird, insbesondere dürfen keine bildlichen Darstellungen von nackten weiblichen oder männlichen Körpern ohne direkten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt verwendet werden."

**Der Artikel 1.2 besagt: „Werbung hat die menschliche Würde und Unversehrtheit der Person zu achten und darf diese nicht verletzen."

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