Aufruf zu Beschwerde gegen Facebook

Aufruf zu Beschwerde gegen Facebook
Europe-v-Facebook-Initiator Schrems kritisiert Facebook, das Frist für Verbesserungen verstreichen ließ.

Der Wiener Jus-Student Max Schrems hat Facebook vorgeworfen, Vorgaben zur Verbesserung seines Datenschutzes gebrochen zu haben. Die irische Datenschutzbehörde, bei der Schrems zuvor Facebook angezeigt hatte, sei untätig geblieben, klagte der Student am Dienstag in einer Aussendung.

Die irische Datenschutzkommission hatte im Dezember von Facebook das Überarbeiten seiner Datenschutzrichtlinien gefordert. Bis 31. März hätte Facebook laut Bericht der Behörde Zeit gehabt, seine Datenschutzrichtlinien anzupassen. Das ist jedoch laut Schrems nicht geschehen. Im direkten Gespräch mit Schrems hat die Behörde ausgesagt, dass man nun bis Ende April warten werde, um bis dahin eine Lösung zu finden. Strafen will die Behörde vorerst nicht verhängen.

"Muss sich Facebook nicht an die Gesetze halten?"

"Es scheint, als lasse sich die irische Behörde mit Freuden von Facebook auf der Nase herumtanzen. Mit ernsthafter Rechtsdurchsetzung hat das leider nichts mehr zu tun. Jeder normale Bürger muss sich an die Gesetze halten, Facebook anscheinend nicht", resümiert Schrems.

Aus Dublin heißt es auf Anfrage der APA, man stehe in dauerndem Kontakt zur Facebook-Niederlassung in Irland. "Bisher wurden bedeutende Fortschritte erzielt, und wir erwarten, dass dies weiterhin der Fall sein wird.“ Man erwarte, dass bis Juli alle Forderungen zur Verbesserung des Datenschutzes erfüllt seien.

Ingesamt haben rund 40.000 Nutzer nach dem Vorbild Schrems versucht, an ihre Facebook-Daten zu erlangen. Dieser hat insgesamt 1.222 PDF-Seiten an Daten von Facebook erhalten. Doch die meisten der 40.000 Nutzer haben keine so umfangreichen Antworten mehr erhalten. Sie wurden auf ein "Download-Tool" verwiesen, über das jedoch nur rund 22 der insgesamt 84 Datensätze erhältlich sind.

Keine Rechtsgrundlage für "Sonderbehandlung"

Laut der irischen Behörde hat Facebook nun bis Juli Zeit 38 der 84 Datensätze zur Verfügung zu stellen, obwohl das Gesetz eine Frist von 40 Tagen vorsieht. Die Daten sollen jedoch nicht - wie üblich - als Rohdaten übersendet werden, sondern gleichmäßig auf Facebook verstreut werden. Der Nutzer muss die Daten dann in mühsamer Kleinarbeit aus seiner Timeline, den Kontoeinstellungen, dem neuen "Activity Log" und dem "Download-Tool" wieder zusammensammeln. Für so eine “Sonderbehandlung” gebe es keine Rechtsgrundlage, so die Initiative. Sie erfolge vollkommen außerhalb der Gesetze.

Für Schrems ist das unfassbar, denn obwohl er ein 1.222-seitiges PDF bekommen hat, sind nicht einmal seine Datensätze komplett: "Das Gesetz sieht eine Kopie aller Daten innerhalb einer Frist von 40 Tagen vor. Ich soll nun mit Glück einen Teil meiner Daten nach einem Jahr bekommen und das Ganze in einer Form, welche es unmöglich macht zu sehen was Facebook nun wirklich speichert."

Ausgang ungewiss

Europe-v-facebook möchte nun auch die EU-Kommission auf das Problem aufmerksam machen. Schrems ruft Nutzer, deren Beschwerden bei der irischen Datenschutzbehörde abgewiesen wurden, dazu auf, eine Beschwerdeschrift nach Brüssel wegen Verletzung von Gemeinschaftsrecht zu schicken. Eine genaue Anleitung dazu, wie man als Nutzer vorgehen muss, ist auf der Website der Initiative zu finden. Die Aussichten einer solchen Beschwerde seien allerdings ungewiss, so der Wiener Student: "Es bleibt abzuwarten, ob die Europäische Kommission hier aktiv wird."

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