Auf Bank ausgeruht: Pensionist muss Strafe zahlen

Symbolbild
Weil ein 86-jähriger Pensionist sich auf der Bank einer Bushaltestelle ausruhte, wurde über ihn eine Strafe verhängt. Mittlerweile hat sich das zuständige Ordnungsamt bei dem Mann entschuldigt.

35 Euro Bußgeld – diese Strafe wurde einem 86-jährigen Mann aus Düsseldorf aufgebrummt, weil er sich acht Minuten lang auf einer Bank an einer Bushaltestelle an der Friedrich-Ebert-Straße am Hauptbahnhof in Düsseldorf ausruhte.

Der Fall erhitzt in Deutschland seit dem Wochenende die Gemüter. Am Sonntag tauchten in sozialen Medien Beiträge auf, die den Verwarngeldbescheid in Höhe von 35 Euro zeigen. Das berichtet unter anderem die Rheinische Post. In dem Bescheid wird festgehalten, dass der Mann, der herzkrank ist und an Demenz leidet, die Haltestelle als "Ruheplatz" benutzt hätte, was auch der Grund für die Strafe sei. "Sie benutzten die Anlage des ÖPNV an der vorgenannten Örtlichkeit nicht ihrer Zweckbestimmung entsprechend und nutzten diese als Ruheplatz", heißt es in dem Bescheid.

Zu wenig Fingerspitzengefühl

Am Montag bestätigte die Stadt Düsseldorf den Fall und entschuldigte sich. Der Rentner muss die Strafe nicht zahlen. "Ich hätte mir im konkreten Fall mehr Fingerspitzengefühl gewünscht", sagte Christian Zaum, Ordnungsdezernent der Stadt Düsseldorf, gegenüber der Zeitung. Zaum gibt zu bedenken, dass die Kontrollen, insbesondere im Bahnhofsumfeld, grundsätzlich erwünscht seien, um die Sitzgelegenheiten für Fahrer der Rheinbahn, Pendler und Passanten frei zu halten. "Allerdings halte ich viel vom Opportunitätsprinzip, das heißt von einer gründlichen Abwägung, welcher Schritt in einer konkreten Situation tatsächlich angewendet werden muss."

Seine Mitarbeiter nimmt er teilweise in Schutz. Man müsse ihnen zugutehalten, dass sie die Demenz des Mannes nicht erkannt und ihn in jüngster Vergangenheit sehr oft an der Haltestelle angesprochen hätten, ohne eine Strafe zu verhängen. Bußgelder seien außerdem die Ausnahme: "Ich halte es sogar für denkbar, dass zum ersten Mal deswegen ein Bußgeld verhängt wurde. In der Regel reicht in solchen Fällen ein Gespräch."

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