"Winnetou" bleibt eine eingetragene Marke

Pierre Brice als Winnetou und sein Blutsbruder Old Shatterhand (Lex Barker).
EU-Gericht kippt die von Constantin Film begehrte Löschung der Marke des Karl-May-Verlages.

Der Karl-May-Verlag kann seine Marke "Winnetou" vorerst behalten. Mit einem am Freitag verkündeten Urteil hob das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg die Löschung der Marke auf. Danach soll das EU-Markenamt prüfen, ob "Winnetou" tatsächlich nur ein anderes Wort für "Indianerhäuptling" ist, wie das EU-Markenamt annahm.

Der Bamberger Verlag hatte sich 2003 "Winnetou" als EU-weite Marke eintragen lassen. Die Münchner Gesellschaft Constantin Film, die derzeit "Winnetou" für den Privatsender RTL neu verfilmt, hatte die Löschung der Marke beantragt.

Das EU-Markenamt gab dem Karl-May-Verlag weitgehend statt. Es stützte sich dabei im Wesentlichen auf Entscheidungen deutscher Gerichte, wonach "Winnetou" zu einem allgemeinen Begriff für einen Indianerhäuptling geworden sei. Ein rein beschreibendes Wort sei aber nicht markenfähig, so das EU-Markenamt.

Der Karl-May-Verlag klagte gegen die Löschung und hatte nun vor dem EuG Erfolg. Das EU-Markenamt hätte sich nicht allein auf die Einschätzung deutscher Gerichte stützen dürfen, erklärten die Luxemburger Richter zur Begründung. Vielmehr hätte es die sogenannte Unterscheidungskraft der Marke "Winnetou" eigenständig prüfen müssen. So aber habe das EU-Markenamt gegen die "Grundsätze der Autonomie und Unabhängigkeit" des EU-Markenrechts verstoßen.

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